Beiträge

Kredit für Senioren

Das Haus braucht eine Runderneuerung, Bad oder Küche sollen umgebaut werden oder Sie wollen einfach noch einmal auf Weltreise gehen – Gründe, einen Kredit zu beantragen, gibt es auch im Rentenalter viele. Doch meist reicht den Banken ein Blick aufs Geburtsdatum und sie lehnen den Kreditantrag ab: zu alt! Ab 60 wird es zunehmend schwieriger, einen Kredit zu bekommen. Dabei sind gerade die Älteren häufig sehr kaufkräftig, verfügen über eine gute Zahlungsmoral und können oftmals sogar eine Immobilie als Sicherheit bieten.

Im Mittelpunkt des Interesses bei Kreditanfragen von Senioren stehen Immobilienkredite und normale Verbraucherkredite.

Werden Finanzmittel für das Eigenheim benötigt, können Sie diese normalerweise aus einer Baufinanzierung beziehen und mit einer Grundschuld absichern, doch die Bank sagt trotzdem Nein. Grund hierfür ist die sogenannte Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WoKRi), die seit Anfang 2016 in Kraft getreten ist. Sie soll vor allem dafür sorgen, dass Immobiliendarlehen nur noch an Kreditnehmer vergeben werden, bei denen sicher ist, dass sie die Belastung langfristig tragen können. Das beinhaltet auch eine Abwägung, ob der Kunde noch lange genug leben wird, um den Kredit abzubezahlen. So kam es vermehrt zu Absagen an Kreditnehmer ab 60 Jahren aufwärts. Im Mai 2018 wurde jedoch die sogenannte Immobiliar-Kreditwürdigkeitslinien-Verordnung nachgelegt. Sie misst der statistischen Lebenserwartung wieder weniger Bedeutung bei und schreibt lediglich noch vor, dass eine langfristige Bedienbarkeit des Darlehens gesichert sein muss.

Einen normalen Ratenkredit zu bekommen, ist für Rentner weniger problematisch. Hierfür nehmen Banken auch dann noch Kunden an, wenn abzusehen ist, dass der Kunde den Kredit erst mit 75 oder 80 abbezahlt haben wird. Einige wenige Banken finanzieren sogar noch über das 80. Lebensjahr hinaus, jedoch ist ab 75 Jahren bei ca. 25.000 Euro Darlehen Schluss.

Diese Kriterien und Maßnahmen erhöhen die Chance einen Kredit zu erhalten

  • Wählen Sie kurze Laufzeiten (max. 3 Jahre) und niedrige Beträge. Niedrige Laufzeiten von max. 3 Jahren und möglichst geringe Kreditsummen sind anzuraten. Gerade bei über 65 Jährigen wirkt sich das positiv auf Bonität, Zinsen und Bewilligung aus
  • Ihre Schufa sollte makellos sein. Haben Sie Ihre bisherigen Kredite pflichtgemäß zurückgezahlt, besteht wenig Anlass zur Sorge.
  • Eine Restschuldversicherung bei Abschluss des Kredites sorgt für noch mehr Sicherheit und Bonität und sollte mit beantragt werden.
  • Eine Beantragung des Kredites gemeinsam mit dem Ehepartner oder Sohn / Tochter erhöht die Sicherheit für die Bank. Die Personen, welche den Kredit mit beantragen, sind im Idealfall selbst schuldenfrei und stehen in einem feste Arbeitsverhältnis. Die Bank wird in diesem Fall dem Kredit eher zustimmen.
  • Je jünger Sie noch sind, desto besser. Ab 75 Jahren wird es zunehmend schwerer, eine Zusage zu erhalten
  • Sie sollten in jedem Fall über regelmäßige Einnahmen verfügen, welche die Ausgaben deutlich übersteigen.
  • Je weniger Altschulden und Verbindlichkeiten Sie haben, desto besser.
  • Ein Sachbezug der Kredite (für Auto mit Sicherungsübereignung oder für eine Immobilie) wirkt sich positiv aus.
  • Das Beleihen einer Lebensversicherung stellt in schwierigen Fällen einen Weg dar, die Bonität zu erhöhen.

Wer einen Kredit beantragt, kommt um die Schufa-Auskunft nicht herum. Aufgabe der Schufa ist es, Daten von Verbrauchern zu sammeln und zu analysieren. Dafür arbeitet sie mit Unternehmen zusammen, die Mitglied der Schutzgemeinschaft sind, beispielsweise Banken und Sparkassen, Telekommunikationsgesellschaften, Energieversorger, Versicherungsunternehmen oder Handelsgesellschaften. In unserem Ratgeber finden Sie weitere wichtige Informationen zum Thema Schufa und Schufa-Selbstauskunft.

Der Midi Job - die Alternative zum Mini-Job

Midi-Job – Jetzt mehr Netto vom Brutto

Der Midi Job - die Alternative zum Mini-Job

Wer heutzutage nur in Teilzeit arbeitet oder einen Minijob bzw. Midi-job ausführt, muss davon ausgehen, dass die Renten-Einkünfte im Alter eher gering ausfallen. Von dieser Gefahr sind besonders Menschen betroffen, die über einen langen Zeitraum nicht in Vollzeit beschäftigt sind.

Um Armut im Alter zu vermeiden, hat die Bundesregierung beschlossen, die Gleitzonen für sogenannte Midi-Jobs anzupassen. Zum 1. Juli steigt sie von derzeit 850,- auf 1.300 Euro. Es werden weniger Sozialabgaben fällig, so dass unterm Strich mehr Netto vom Brutto bleibt. Und es zahlt sich trotzdem für die Rente aus. Auch wer schon in Rente ist, aber noch einen Nebenjob ausübt, kann von der neuen Regelung profitieren.

Vorteile gibt es für alle, die derzeit einen Mini-Job für 450,- Euro monatlich ausüben, gern etwas mehr arbeiten würden, bisher aber vor den sprunghaft ansteigenden Sozialabgaben zurückgeschreckt sind.

Außerdem ist diese Regelung auch interessant für all jene, die die Früh- bzw. Flexirente nutzen. Für Frührentner ist derzeit ein Zuverdienst von 525,- Euro monatlich erlaubt – also mehr, als bisher mit einem Mini-Job drin ist. Diesen Betrag kann man nun voll ausschöpfen – bis zu 6.300,- Euro im Jahr dürfen es jedoch nicht werden.

Geringere Sozialabgaben bei Midi-Job

Midi-Jobber, die heute in etwa 850 Euro verdienen, werden noch mit der herkömmlichen Abgabenlast für versicherungspflichtige Arbeitnehmer von ca. 20 Prozent belastet. Ab Juli wird der Anteil bei gleich bleibender Vergütung bei unter 18 Prozent liegen. Erst ab 1.300,01 Euro trifft Angestellte die volle Abgabenbelastung. Wer ca. 700,- Euro pro Monat verdient, hat durch das neue Gesetz jährlich ca. 200,- mehr als bisher zur Verfügung.

Ein weiterer Vorteil: Bei den Midi-Jobs werden zwar weniger Rentenbeiträge abgezogen – für die Berechnung der Rente wird jedoch so getan, als ob man die vollen Beiträge gezahlt hätte. Folglich bringen Midi-Jobs überdurchschnittlich viel für die Rente. Zusätzlich interessant ist dies auch für Ehepaare, da sie die vollen Rentenbeiträge bei ihrer Steuererklärung angeben können und indirekt dann noch einen Steuervorteil durch die neue Midi-Job-Grenze verbuchen können.

Im Midi-Job werden formal alle Sozialabgaben fällig – auch für Frührentner. Dafür besteht jedoch auch Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Kranken- und Arbeitslosengeld, Reha oder auch Urlaubsgeld. Und auch Midi-Jobs müssen mindestens mit dem Mindestlohn vergütet werden.

Und wie sieht es mit der Steuer aus? Ein Midi-Job ist voll steuerpflichtig, aber die Freibeträge sind meist ausreichend hoch: In Steuerklasse I liegt er bei 1.029,- Euro Brutto pro Monat – erst dann werden Steuern fällig. In Steuerklasse V hingegen liegt der Freibetrag nur bei 107,- Euro – hier dürften also auch Steuern fällig werden. Wer einen Midi-Job als Zweitjob ausübt, der muss alles versteuern, denn hier gibt es keine Freibeträge.

Höheres Einkommen durch neue Gleitzeitregelung

In der nachfolgenden Übersicht sehen Sie noch einmal beispielhaft, wie sich die neue Gleitzeitregelung auf den Verdienst auswirkt:

Verdienst eigentlicher Rentenbeitrag gesparter Rentenbeitrag höhere Rente

West / Ost

450,01 21,47 20,38 4,45 / 4,79
550,- 33,17 17,98 5,43 / 5,86
650 44,87 15,58 6,42 / 6,92
750 56,57 13,18 7,41 / 7,99
850 68,27 10,78 8,40 / 9,05
950 79,97 8,38 9,39 / 10,12

Wer bereits in Frührente ist, kann sich im Folgejahr über eine doppelte Rentenerhöhung freuen: Nämlich durch die normale Rentenerhöhung und die Erhöhung, welche sich aus dem Midi-Job ergibt.

In unserer Ratgeberbroschüre „Die besten Nebenjobs für Renter“ finden Sie wichtige Tipps und Hinweise für eine Nebentätigkeit im Ruhestand.

Urteil zu PKV-Beitragsrückzahlungen vom BGH gekippt

Beitragsanpassungen können nicht für unwirksam erklärt werden, nur weil der gesetzlich vorgeschriebene Treuhänder für Beitragserhöhungen  einer PKV ( Privaten Krankenversicherung) womöglich nicht unabhängig ist.

Millionen Privatversicherte hatten auf einen Geldsegen gehofft, doch daraus wird nun wohl nichts. Der Bundesgerichtshof (BGH) kippte noch Ende des letzten Jahres ein entsprechendes Urteil zur Beitragsrückzahlung. Allein wegen Zweifeln an der Unabhängigkeit des an Beitragserhöhungen beteiligten Treuhänders steht den Versicherten keine Rückerstattungen zu, entschied das Gericht in Karlsruhe am Mittwoch.

Private Krankenversicherungen (PKV) erhöhen seit Jahren kräftig ihre Beiträge

In der Vergangenheit waren 30 oder 40 Prozent Erhöhung der PKV-Tarife bei den verschiedenen Versicherern keine Seltenheit. Bei manch einem kamen Zweifel auf, ob das mit rechten Dingen zugeht. So klagte 2016 ein Versicherter gegen die AXA am Amtsgericht Potsdam und bekam Recht (Az: 29 C 122/16). Die zuviel gezahlten Beiträge der Jahre 2012 und 2013 müssen ihm zurückgezahlt werden, inklusive 5 % Zinsen. Das Urteil der Vorinstanz wurde aber im September 2017 noch einmal bekräftigt (Az: 6 S 80/16). Mit der aktuellen Entscheidung des BGH wurde das Urteil der Vorinstanz jedoch gekippt.

Ein Aufatmen geht durch die Branche, denn für AXA und Co hätte das teuer werden können. Bei fast 8 Millionen privat Krankenversicherten in Deutschland wären Rückforderungen in Milliardenhöhe zustande gekommen.

Sind die Treuhänder der PKV unabhängig?

Bei ihrem Urteil verwiesen die Richter des BGH zwar darauf, dass die Zivilgerichte in einem solchen Rechtsstreit durchaus die Rechtmäßigkeit der Beitragserhöhungen prüfen müssten. Beispielsweise, ob angehobene Beiträge korrekt berechnet und ausreichend begründet wurden. Allein die Frage der Unabhängigkeit des Treuhänders reiche jedoch nicht aus, um die Erhöhungen vor Gericht zu kippen. Es sei nicht Sache der Zivilgerichte, die Unabhängigkeit der Treuhänder nachzuprüfen, denn alle Treuhänder werden vor Beginn ihrer Tätigkeit durch die Aufsichtsbehörde BaFin überprüft.

Der Treuhänder ist ein Spezialist, der sämtliche Prämienänderungen nach genauen Vorschriften überprüfen und bestätigen muss. Das soll die Versicherten vor ungerechtfertigten Beitragserhöhungen schützen. Wegen der erforderlichen Spezialkenntnisse kommen für diese Aufgabe nur sehr wenige erfahrene Versicherungsmathematiker infrage. Anfang Juni 2018 waren laut Bundesfinanzministerium branchenweit nur 16 Treuhänder tätig, bei derzeit 43 privaten Krankenversicherungen. Auch deshalb prüft oft ein und derselbe Treuhänder über viele Jahre alle Anpassungen in sämtlichen Tarifen einer bestimmten Versicherung. Und bekommt viel Geld von ihr.

Unsere Broschürenempfehlung: Wie Sie als Renter der PKV-Falle entkommen können.

Portfolio Einträge