Früher in Rente Wege wie’s geht
Broschüre 12
Nur wenige ältere Arbeitnehmer können es sich heutzutage noch vorstellen, bis zu einem Alter von 65 bzw. 67 Jahren in einer Vollzeitstelle durchzuarbeiten. Deshalb sind viele auf der Suche nach Alternativen für einen früheren Ruhestandsbeginn, weil sie vielleicht schwer gearbeitet oder vielleicht gesundheitliche Probleme haben. Die Gründe hierfür können vielfältig sein. Trotz allem darf eines nicht vergessen werden: die Höhe der Rente hängt unter anderem auch davon ab, wie lange Sie Beiträge in die Rentenkasse einbezahlt haben. Bei einem zu frühen Rentenbeginn können nämlich Abschläge bis 14,4 Prozent anfallen, und das für die gesamte Zeit der Rentendauer. Doch mit der richtigen Taktik kann jeder und jede früher in Ruhestand – ganz legal und abschlagsfrei!
Schwieriger wird es für Menschen, welche direkt aus der Arbeitslosigkeit in Rente gehen (müssen). Denn wer direkt vor Rentenbeginn arbeitslos ist und die Rente mit 63 (für besonders langjährig Versicherte) beantragt, bekommt nur in Ausnahmefällen die Zeit der Arbeitslosigkeit anerkannt. Die Entscheidungen hierzu fielen jedoch auch vor Gerichtrecht unterschiedlich aus.
Darin sah der Sozialverband VdK eine willkürliche Ungleichbehandlung der Bewertung von Zeiten der Arbeitslosigkeit, die nicht dem Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes entsprechen. Aus diesem Grund hat der VdK vor einiger Zeit ein sog. Musterstreitverfahren vor dem Bundessozialgericht in Kassel eingeleitet, bei dem das Gericht überprüfen soll, ob der Gesetzgeber gegen den Grundsatz „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ des Art. 3 GG verstoßen hat.
Betroffen sollten sich an die Musterklagen des Sozialverbands VdK Deutschland und des Sozialverbands Deutschland (SoVD) anhängen, auch wenn das Urteil erst in einigen Jahren durch das Bundessozialgericht erfolgt.
…ENDE TEXTVORSCHAU
Weitere Inhalte:
- Vorbereitung zur Frührente durch Nutzung der Teilrente
- Teilrente in der Erwerbsminderungsrente
- Altersteilzeit
- In Frührente mit 60 Jahren durch Wertguthaben
- Rentenauskunft
- Arbeitslosigkeit: Rente mit 63 unter der Voraussetzung von 45 Versicherungsjahren
- Musterklage anschließen
- Musterbrief