Grundrente: Mehr Geld für Millionen Rentner
Broschüre 86
Die neue Grundrente – ein unverantwortlicher Schnellschuss, der juristisch scheitern wird?
Mehr Geld für Millionen Rentner
Dabei sieht der Kompromiss eine „umfassende Einkommensprüfung“ als Voraussetzung für die Sozialleistung vor. In diesem Zusammenhang gilt ein Einkommensfreibetrag in Höhe von 1.250 Euro für Alleinstehende und 1.950 Euro für Paare. Die neue Rente wird ab 2021 fließen.
Ob man von einem guten, vertretbaren Ergebnis sprechen kann, wird sich zeigen. Denn dass die beiden Worte „umfassende Einkommensprüfung“ ernst gemeint sein können, das widerspricht jeglichem Grundgedanken: denn es zählt nur (!) das Einkommen (d.h. Renteneinkünfte), nicht jedoch Mieteinnahmen oder andere Vermögenswerte wie Eigentum, Hausbesitz oder Aktienanlagen etc.
Gemeint damit ist, dass vor der Auszahlung der Grundrente nicht das Vermögen, aber mit Hilfe von Daten der Finanzämter das Einkommen der Rentner geprüft werden soll. Wer also Bargeld im Safe oder im Bett hortet, erhält die neue Grundrente, wer jahrzehntelang als Frau in der Pflege oder in der Friseurbranche arbeitete, vielleicht noch geschieden ist, erhält nichts. Ein Kompromiss, der nicht mit dem Grundrecht vereinbar ist. Eine reine Placebo-Politik.
Wer bisher eine Minirente erhielt, soll künftig mit der Grundrente unterstützt werden
Mit der Grundrente erhalten ab 2021 alle Rentner einen Zuschlag, die trotz 33 Beitragsjahren lediglich Grundsicherung beziehen. Der hierzu nötige Einkommensabgleich wird – automatisiert (die GROKO nennt es bürgerfreundlich) – zwischen der Rentenversicherung und den Finanzbehörden organisiert. Gleichzeitig wird es einen neuen Freibetrag beim Wohngeld geben, der verhindern soll, dass die Verbesserung in der Rente nicht durch eine Kürzung des Wohngeldes aufgefressen wird.
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