Geschieden? Versorgungsausgleich zurückholen
Broschüre Nr. 85
Jede Scheidung tut weh. Vor allem, was das Teilen der hart erarbeiteten Rentenansprüche angeht. Dies wird im Rahmen der Trennung durch den Versorgungsausgleich geregelt. Millionen Geschiedene müssen beim Versorgungsausgleich einen dicken Brocken ihrer Anrechte auf Altersversorgung an die oder den Ex abtreten. Was für später bedeutet: im Ruhestand sind Monat für Monat viele hundert Euro weniger auf dem Konto. Doch was, wenn der einstige Ehepartner stirbt?
Ex-Partner verstorben – Versorgungsausgleich zurückholen
Wer nichts unternimmt, muss tatsächlich weiter Abzüge hinnehmen. Nur wer sich kümmert, kann meist Verlorenes zurückholen und bestenfalls für den Rest des Lebens noch eine volle gesetzliche wie betriebliche Rente oder Pension genießen.
Auch Witwen aus zweiter Ehe müssen nicht akzeptieren, dass sie nicht die volle Witwenrente bekommen, obwohl die erste Ehefrau längst tot ist. Wie die Rettung der verlorenen Ansprüche gelingen kann und wo Sie sich Hilfe holen können, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Das Problem mit dem Versorgungsausgleich im Alter
In langjährigen Partnerschaften oder Ehen ist es selbstverständlich: beide Partner sind füreinander da – auch finanziell. Arbeitet einer der Partner in Teilzeit oder gar nicht, etwa um sich um gemeinsame Kinder zu kümmern, gleicht der andere das aus. Für den Moment sicher eine gute und praktikable Lösung. Wenn sich (Ehe-)Paare trennen, zeigt sich jedoch zumeist: gut und praktikabel bleibt es lediglich für den Haupt- oder Alleinverdiener.
In den meisten Fällen ist es der Mann, der jahrelang (gutes) Geld verdient, sich beruflich weiterentwickelt und konstant in die Rentenkasse einzahlt. Er ist es, der zudem private Altersvorsorge betreibt, um die Rentenzahlungen aufzubessern. Die kurzfristigen finanziellen Vorteile dieser Rollenverteilung liegen auf der Hand: Die Männer verdienen in den meisten mehr Fällen mehr als ihre Frauen. Mit dem Gehalt des Mannes lässt sich demnach leichter eine Familie versorgen.
Doch egal ob beide Partner ähnlich viel verdienen oder ob es eine Lücke zwischen beiden Einkommen gibt: Im Falle einer Scheidung kommt es in der Regel zu einem sog. Versorgungsausgleich. D.h.: jeder Rentenanspruch, der während der Ehe entstanden ist, wird addiert und jeweils zu 50 Prozent an die Partner vergeben. Eine Frau, die gar nicht oder nur wenig gearbeitet hat, erhält somit lediglich einen Teil der Rentenzahlungen ihres Ex-Mannes. Wie hoch dieser ist, hängt davon ab, wie lange Sie verheiratet waren und wie viele Rentenpunkte Ihr Mann in dieser Zeit gesammelt hat.
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