Grad der Behinderung v. 50: Motor zur Rente

Broschüre 76

Menschen mit einer Schwerbehinderung können eine besondere Form der Altersrente beantragen

Wer eine Schwerbehinderung hat, kann eine besondere Form der Altersrente beantragen. Und dies nach dem Willen des Gesetzgebers sogar schon früher als Versicherte ohne Behinderung. Was hinter der Altersrente für schwer behinderte Menschen steht, wie es sich mit den Rentenabschlägen verhält und wann eine Erwerbsminderungsrente u. U. die bessere Lösung ist. Wann gilt altes, wann neues Recht?

Rente und Behinderung

Wer eine Schwerbehinderung hat, kann nach dem Willen des Gesetzgebers bereits früher als Versicherte ohne Behinderung eine besondere Form der Altersrente beantragen. Die Altersrente für schwer behinderte Menschen ist ein wichtiger Teil des Nachteilausgleichs auf Menschen mit Behinderung, die in Deutschland nach dem Sozialgesetzbuch (SGB IX) einen rechtlichen Anspruch haben.

Die Altersrente für schwer behinderte Menschen ist in § 37 SGB VI geregelt. Für einen Rechtsanspruch muss ein Schwerbehinderungsgrad von 50 zuerkannt sein. (Im Arbeitsrecht reicht hingegen ein Grad der Schwerbehinderung von 30 aus, um Vergünstigungen beanspruchen zu können.) Ganz wichtig: Sollte der Grad der Schwerbehinderung wieder entfallen, bedeutet dies nicht den Wegfall der einmal gewährten Schwerbehinderungsrente.

So gelingt der frühere Rentenbeginn

Besser nicht mit dem Rentenantrag warten: Problematisch für die Rentenplanung können Bescheide der Versorgungsämter sein, die im Stadium der Heilungsbewährung ausgestellt wurden, etwa nach Transplantationen oder bösartigen Tumorerkrankungen. Da sich der Gesundheitszustand über die Jahre hin wieder verbessern könnte, sieht das Versorgungsamt in solchen Fällen Nachprüfungen vor.

Nach einer Nachprüfung kann sich der Grad der Behinderung wieder auf unter 50 verringern. Versicherte wissen vorher nicht, welche der Altersrenten für sie in Frage kommt. Arbeitnehmer, die in Rente gehen möchten und deren Grad der Behinderung noch nicht feststeht, sollten mit ihrem Rentenantrag trotzdem nicht warten. Denn bei späterer Bewilligung wird die Rente nur dann rückwirkend gezahlt, wenn auch ein Antrag vorlag.

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