Pflege-Entlastungsbetrag – eine nur selten genutzte Leistung innerhalb der Pflegeversicherung
Broschüre 77
Für 125 Euro haben Pflegebedürftige jeden Monat einen Anspruch darauf, Angebote zur Unterstützung im Alltag für sich persönlich oder für pflegende Angehörige zu nutzen. Dabei kann ein Etat auf einen Schlag ein Etat von 1.500 Euro zusammenkommen. Diese können Pflegebedürftige dann beispielsweise für einen betreuten Pflegeurlaub oder für eine Kurzzeitpflege nutzen.
Grundsätzliches zu Pflegegeldleistungen, die einem Pflegebedürftigen zustehen
Wenn ein Familienmitglied pflegebedürftig wird, stehen die Angehörigen vor vielen Aufgaben. Dazu gehört auch die Entscheidung, wie die Pflege organisiert werden soll und welche Leistungen in Anspruch genommen werden.
Um überhaupt zu verstehen, was es mit dem Entlastungsbetrag auf sich hat, muss im Vorfeld auf die gesamten Leistungen eingegangen werden, die einem Pflegebedürftigen zustehen. Denn nur auf diese Weise ist auch nachvollziehbar, was der Entlastungsbetrag bedeutet. Auch von Pflegeexperten wird die Beantragung leider nur wenigen Pflegebedürftigen empfohlen. Der Grund liegt darin, dass alles sehr kompliziert scheint. Für viele stellt sich nämlich die Frage: Pflegegeld, Pflegesachleistung, Entlastungsbetrag oder alles zusammen?
Der Grund: welche Leistungen nämlich in Anspruch genommen werden, ist stets abhängig von der persönlichen Situation eines Pflegebedürftigen. Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 stehen Pflegegeld, Pflegesachleistung sowie die Kombination beider Leistungen zu, wenn sie zu Hause gepflegt werden. Pflegegeld erhalten Versicherte, wenn Angehörige oder andere Bezugspersonen die häusliche Pflege übernehmen. Von diesem Betrag können Artikel für die Pflege gekauft, aber auch eine Anerkennung für den Angehörigen finanziert werden, der die Versorgung des Pflegebedürftigen übernimmt. Die Höhe dieser Leistung ist abhängig vom Pflegegrad …
Weitere Inhalte:
- Komponenten des Pflegegeldes
- Was versteht man unter Entlastungsleistungen und wofür können diese genutzt werden?
- Die teilstationäre Pflege/Kurzzeitpflege
- Den Entlastungsbetrag gekonnt nutzen – auch rückwirkend
- Wer hat Anspruch auf Entlastungsleistungen und was muss bei der Kostenübernahme beachtet werden?
- Was passiert mit nicht genutzten Entlastungsleistungen?
- Die Leistungserbringung: Darauf sollte man achten!
- Wie kann ich den Entlastungsbetrag beantragen?
- Wie finde ich einen anerkannten Anbieter für ein Entlastungsangebot?
ENDE der TEXTVORSCHAU