Erfolgreiche Antragstellung Behindertenausweis

Broschüre 65

Behindertenausweis beantragen

Das hat sich für Schwerbehinderte seit Janura 2021 geändert   

Menschen mit Behinderung stehen viele Vorteile zu: z. B. Kündigungsschutz, mehr Urlaub, erhebliche Freibeträge und vieles mehr. Einzige Voraussetzung: ein Behindertenausweis. Damit es mit der Beantragung auch klappt, gibt es Wichtiges zu beachten – und es gibt viele Neuerungen.

Grundsätzliches

Für die Anerkennung einer Schwerbehinderung ist es zunächst notwendig, den „Grad der Behinderung“ (GdB) festzustellen. Dies übernimmt das örtliche Versorgungsamt bzw. das Amt für soziale Angelegenheiten, wo Sie Ihren Antrag einreichen. Sie können den Behinderten-Pauschbetrag erhalten, wenn Sie einen bestimmten Grad der Behinderung nachweisen können. Dabei gilt als behindert, wer länger als sechs Monate körperlich, geistig oder seelisch in seinem Gesundheitszustand beeinträchtigt ist.

Für Menschen mit Behinderung gibt es einen besonderen Freibetrag bei der Steuer: den Behinderten-Pauschbetrag. Das bedeutet, dass sie weniger Einkommensteuer bezahlen müssen. Durch die aktuellen Neuerungen können Steuerpflichtige bereits ab dem Veranlagungszeitraum 2021 mit einem Grad der Behinderung von mindestens 20 und ohne besondere Voraussetzungen die Gewährung eines Behinderten-Pauschbetrags beantragen. Der Pflege-Pauschbetrag wird auf 1.800 Euro pro Kalenderjahr angehoben und damit nahezu verdoppelt.

Zusätzlich können Menschen mit Behinderung auch einen Fahrtkosten-Pauschbetrag, außergewöhnliche Belastungen und einen Kinderfreibetrag nutzen. Antragsteller müssen beachten, dass sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihren Arbeitsplatz in Deutschland haben müssen. Eine deutsche Staatsbürgerschaft ist hingegen nicht erforderlich.

Das Ausfüllen und Absenden des Antrags per Computer bietet sich insbesondere dann an, wenn es aus gesundheitlichen Gründen schnell gehen muss mit der amtlichen Anerkennung der Erkrankung – etwa, wenn Sie auf die Hilfe durch andere Menschen angewiesen sind oder finanzielle Vergünstigungen benötigen.

Ebenfalls erhalten Betroffene bei den Sozialstationen von Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen Informationen zu Ihrem Antrag auf Schwerbehinderung. Zudem können sich Betroffene und Angehörige an die Pflegestützpunkte wie auch an die Sozialverbände – etwa den VdK – und die Schwerbehindertenvertretungen wenden.

Menschen mit Behinderung zahlen ab 2021 weniger Steuern

Menschen mit geistiger oder körperlicher Einschränkung benötigen häufig besondere Medikamente, spezielle Hilfsmittel oder auch persönliche Betreuung im Alltag. Die Kosten dafür können sie zu einem gewissen Anteil und ohne Einzelnachweise pauschal von der Steuer absetzen, nämlich über den Behinderten-Pauschbetrag. Wie viel Geld ein Mensch mit Einschränkung jedes Jahr über den Behinderten-Pauschbetrag absetzen kann, hängt davon ab, wie hoch sein Grad der Behinderung (GdB) ist. Der GdB wird durch einen ärztlichen Gutachter bei jedem Menschen mit Behinderung individuell festgelegt und im so genannten Schwerbehindertenausweis festgehalten…

ENDE der TEXTVORSCHAU