Corona als Booster für RNA-Impfstoffe gegen Krebs

 

Aufgrund der Corona-Pandemie haben die mRNA-Impfstoffe den Durchbruch geschafft. Fast jeder weiß heute, was ein mRNA-Impfstoff ist. Neu ist dieser Ansatz jedoch nicht – denn die mRNA-Technik kommt eigentlich aus der Krebsforschung. COVID hat jetzt jedoch den Beleg dafür geliefert, dass mRNA-Impfstoffe eine wirksame und sichere Technologie für Millionen Menschen sein können.

Schon seit über 20 Jahren beschäftigt sich die Krebsforschung mit der messenger RNA oder kurz: mRNA-Technik. Nicht nur bei COVID, auch im Bereich der Krebsimmuntherapie macht diese Technik immer größere Fortschritte. Ziel der Technik ist es, die bösartigen Zellen zu erkennen und zu zerstören.

Bei dem Kampf gegen Krebs ist die Herausforderung jedoch wesentlich größer, als bei der Impfung gegen ein Virus. Einen klar umrissenen Angriffspunkt wie das Spike-Protein bei COVID-19 sucht man beim Krebs vergebens und die DNA-Mutationen der Krebszellen gestalten sich von Patient zu Patient unterschiedlich. Es gibt nicht den einen Feind oder das eine Virus. Moderne mRNA-basierte Krebstherapien müssen deshalb individuell auf den jeweiligen Patienten angepasst werden.

An dieser Stelle kommen die individualisierten mRNA-Krebsimpfstoffe ins Spiel. Für ihre Herstellung wird eine Gewebeprobe des Tumors entnommen und gemeinsam mit der DNA des Patienten analysiert. So werden Mutationen identifiziert, die die Krebszellen von gesunden Zellen unterscheiden.

mRNA-Impfung hilft Immunsystem auf die Sprünge

Für die individuelle Therapie suchen die Forscher zunächst nach typischen Eiweißen, die Krebszellen verraten können. Eigentlich sind Krebszellen durchaus auffällig im Vergleich zu gesunden Zellen. Das Problem, warum sich Krebszellen lange Zeit unbemerkt vermehren können, ist jedoch, dass das Immunsystem diese Zellen nicht von allein erkennt. Um dem Immunsystem auf die Sprünge zu helfen, nutzen die Forscher die mRNA-Technik: Sie stecken die entschlüsselten Informationen der Krebszellen als eine Art Bauplan in die mRNA. Dann werden kleine Eiweißstücke von eben diesen Krebszellen hergestellt und verimpft. Der Körper erkennt daraufhin die Zellen als fremd und bekämpft sie. Man kann sich das wie eine biologische Software vorstellen.

War die Impfung erfolgreich, stellt der Körper anschließend eigene Krebsproteine her. Diese sind nicht gefährlich, sondern nur eine Erkennungsmarke für die schädlichen Krebszellen. So kann das Immunsystem identifizieren, was ist eine Krebszelle und was ist eine gute Zelle ist. Bei der Krebszelle kommt dann die entsprechende Immunantwort: Die T-Zellen des Immunsystems – also die weißen Blutkörperchen, die Viren bekämpfen – werden von der Boten-RNA so geschult, dass sie bis zu 20 verschiedene Mutationen erkennen und die entsprechenden Krebszellen zerstören können.

Das ist ein genialer Trick. Denn der Krebs signalisiert dem Immunsystem normalerweise, dass es sich ruhig verhalten soll. Ziel des mRNA-Vakzins ist es, das System wieder in Alarmbereitschaft zu versetzen und ihm die nötigen Informationen über die Tumorzellen zu geben, damit es damit beginnen kann, sie anzugreifen. Die Idee hinter dieser Therapie ist also, unser eigenes Immunsystem als Waffe gegen den Krebs einzusetzen. Das ist keine uniformierte Behandlung, sondern eine extrem individuelle und hochspezifische Therapie.

Obwohl diese Art der Therapie sehr vielversprechend klingt, darf man nicht vergessen, dass die Entwicklung dennoch erst am Anfang steht. So unmittelbare Erfolge wie beim COVID-19-Impfstoff wird man nicht gleich sehen. Einer Zulassung von mRNA-Impfstoffen zur Behandlung von Krebs werden Jahre voller Tests und klinischer Studien vorausgehen. Sie werden nicht in derselben Rekordzeit verfügbar sein, wie es die COVID-19-Impfstoffe dank Notfallzulassung waren.

Ein großer Unterschied zwischen Krebsimpfstoffen und COVID-19-Vakzin ist vor allem auch die Einsatzart. Bei COVID-19 sollen die Menschen vor einer Infektion mit dem Virus geschützt werden: Dem Immunsystem wird eine Vorschau auf das Spike-Protein des Virus gezeigt, sodass es weiß, was und wo es angreifen muss, wenn es auf den echten Erreger trifft. Im Gegensatz dazu sind die mRNA-Krebsimpfstoffe zur Behandlung der bereits bestehenden Krankheit gedacht. Sie sollen das Immunsystem des Patienten dazu bringen, Tumorzellen anzugreifen, die schon im Körper existieren.

Kann die Krebsforschung durch die Corona-Pandemie profitieren?

Zuerst war es anders herum. In der Corona-Pandemie konnte man sehr viel von den Erfahrungen aus der Krebsforschung profitieren. Sonst hätte der Impfstoff nicht so schnell entwickelt werden können. Innerhalb weniger Wochen, nachdem das Erbgut des Virus entschlüsselt war, war der Impfstoff bereits fertig. Er musste dann „nur noch“ klinisch getestet werden.

Wir haben in der Pandemie also stark von den Erkenntnissen der Krebsforschung profitiert. Die Hoffnung ist jetzt, das die Krebsforschung im Nachhinein auch von der Pandemie profitiert. So können Forscher jetzt auf zahlreiche Daten zugreifen, die sie sonst nicht so schnell hätten sammeln können. Beispielsweise wurden Verträglichkeit und Nebenwirkungen von mRNA-Impfstoffen intensiv dokumentiert.

Perspektive dieser Krebstherapie

Es ist nicht davon auszugehen. dass Boten-RNA das Allheilmittel gegen jede Form von Krebs sein wird. Aber die Kombination macht’s: Die Forscher untersuchen daher die Wirksamkeit von mRNA-Vakzinen in Kombination mit immunbasierten Therapieformen wie Immun-Checkpoint-Inhibitoren, die die Krebszellen daran hindern sollen, die körpereigene Abwehr zu unterdrücken. Oder der adoptiven T-Zell-Therapie, bei der T-Zellen aus dem Blut des Patienten entnommen und genetisch so verändert werden, dass sie nach der Rückführung Tumorzellen erkennen und zerstören können.

Bisher gibt es noch wenige Studien zur Anwendung von mRNA-Krebsimpfstoffen am Menschen, doch diese geben Anlass zur Hoffnung. In einer Phase I-Studie wurde eine Kombination aus Boten-RNA und Immun-Checkpoint-Inhibitoren zur Behandlung von Kopf-Hals- und Dickdarmkrebs getestet. Mit der Behandlung schrumpften bei fünf von zehn Patienten mit Kopf-Hals-Karzinomen die Tumore. Bei zwei der Probanden konnten bei der abschließenden Untersuchung keine Krebszellen mehr nachgewiesen werden. Unter den 17 getesteten Dickdarmkrebs-Patienten jedoch zeigte die Kombi-Behandlung bei keinem eine Wirkung. Vermutlich, weil bei Dickdarmkrebs die Krebszellen besser im Körper versteckt sind. Hier reicht es nicht aus, dem Körper zu zeigen, wie die Krebszelle aussieht.

Auch Studien an Tieren liefern vielversprechende Ergebnisse: Hier wurde z. B. eine Kombination aus mRNA-Impfstoff und einem Immun-Checkpoint-Inhibitor-Medikament an Mäusen mit Brustkrebs getestet. Das Wachstum der Tumore im Lymphgewebe der Mäuse ließ durch die Behandlung stark nach. Bei 40% der Tiere entwickelten sich die Tumore komplett zurück.

Das zuständige Paul-Ehrlich-Institut rechnet damit, dass es in Deutschland in frühestens fünf Jahren eine erste Zulassung für mRNA-Impfstoff gegen Krebs gibt. Aktuell werden in Deutschland 17 klinische Studien gegen Lungen-, Prostata- oder Hautkrebs dazu durchgeführt. Also sehr spezielle Krebsarten. Doch man ist jetzt optimistischer, weil man einige Daten zu den Nebenwirkungen und zur Verträglichkeit hat. Jetzt wird sich zeigen, wie schnell es gelingen kann, eine Impfung gegen Krebs zu entwickeln.

Aktuelle Broschüren zu Gesundheitsthemen finden Sie in unserer Themenübersicht.

 

Mehrgenerationenhaus und Mehrgenerationenwohnen

Gemeinsames Wohnen im Alter

Mehrgenerationenhaus bzw. Mehrgenerationenwohnen ist die moderne Interpretation der Großfamilie: Menschen aus allen Generationen begegnen sich, verbringen ihre Freizeit miteinander, helfen einander und wohnen gegebenenfalls auch miteinander. Inzwischen gibt es in Deutschland über 500 Mehrgenerationenhäuser. Erfahren Sie mehr zum Konzept von Mehrgenerationenhäusern und Mehrgenerationenwohnen.

Was ist der Unterschied?

Das Mehrgenerationenhaus ist vom Bundesfamilienministerium mit einer klare Definition umrissen: Mehrgenerationenhäuser sind Begegnungsorte, an denen das Miteinander der Generationen aktiv gelebt wird. Sie bieten Raum für gemeinsame Aktivitäten und schaffen ein nachbarschaftliches Füreinander in der Kommune. Es geht also vorrangig um gemeinsame Begegnungen und Aktivitäten, nicht um gemeinsames Wohnen.

Ein Mehrgenerationenhaus kann das Leben in der Nachbarschaft generationenübergreifend bereichern. Es steht allen Menschen offen – unabhängig von Alter oder Herkunft. Jede und jeder ist willkommen und kann sich einbringen (über 20.000 Freiwillige tun das bereits). Bundesweit nehmen rund 530 Mehrgenerationenhäuser am Bundesprogramm „Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“ teil, welches 2021 startete und gefördert wird.

Das Angebot in den Räumen ist meist sehr umfassend und besteht zum Beispiel aus:

  • Mittagstisch
  • Betreuungs- und Unterstützungsangebote für Pflegebedürftige
  • Krabbelgruppen für Babys, Betreuung für Kleinkinder und Hausaufgabenbetreuung für schulpflichtige Kinder
  • Weiterbildungskurse für den (Wieder-)einstieg in den Beruf
  • Sprachkurse für Migranten
  • Tauschbörsen, Reparaturen u.v.m.

Unter https://www.mehrgenerationenhaeuser.de finden Sie Mehrgenerationenhäuser in Ihrer Region.

Von Mehrgenerationenwohnen spricht man, wenn ältere Menschen mit ihren Kindern und Enkelkindern oder guten Freunden aus mehreren Generationen unter einem Dach wohnen. Das ist zwar genau betrachtet auch ein Mehrgenerationenhaus, aber eben nicht im Sinne der Politik. Daher ist in diesem Zusammenhang immer vom „Mehrgenerationenwohnen“ die Rede. – Im allgemeinen Sprachgebrauch wird jedoch das Konzept des Mehrgenerationenwohnens mit dem Begriff Mehrgenerationenhaus gleichgesetzt, denn beides verfolgt das gleiche Prinzip: Die gegenseitige Unterstützung von Jung und Alt.

Beim Mehrgenerationenwohnen leben mehrere Parteien – egal ob Familienmitglieder, Freunde oder Gleichgesinnte – jeweils in ihrer eigenen Wohnung, sind aber (fast) jederzeit ansprechbar und unterstützen sich gegenseitig. Quasi wie in einer modernen Großfamilie. Tatsächlich haben viele Menschen diesen Traum und es gibt auch eine ganze Reihe erfolgreicher Wohnprojekte. Ein Modell der Zukunft für eine alternde Gesellschaft, sagt auch die Forschung.

Die Umsetzung ist dabei nicht immer einfach, denn schließlich müssen die unterschiedliche Interessen von Jung und Alt unter einen Hut gebracht werden.

Die sechs wichtigsten Überlegungen zum Mehrgenerationenwohnen sind:

  • Bewohner – Wer möchte beim Mehrgenerationenwohnen mitmachen?
  • Wohnobjekt – Wie groß ist das Haus oder die Wohnanlage?
  • Lage – Wo liegt das Haus oder die Wohnanlage? Müssen Sie eventuell in eine andere Stadt dafür ziehen?
  • Besitz – Besitzen die Bewohner bereits eine geeignete Immobilie oder möchten sie eine Immobilie dafür erwerben?
  • Kosten – Welche Kosten kommen auf die Bewohner zu?
  • Hausregeln – Sind Pflichten und Verantwortungen des Zusammenlebens klar geregelt?

Außerdem sollten Sie sich vor Einzug darüber unterhalten, wie Sie mit Aufgaben und Kosten des täglichen Lebens umgehen und wie Sie diese auf die Bewohner verteilen möchten. So können Konflikte vermieden werden bevor sie entstehen. Dazu zählen vor allem alltägliche Fragen der Haushaltsführung, Kosten für Reparaturen und die Verteilung des Besitzes. Klären Sie unbedingt im Vorfeld mit den anderen Bewohnern diese Fragen:

  • Kosten – Wer zahlt welche Reparaturen, Nebenkosten usw.?
  • Auszug– Was geschieht, wenn jemand aus dem Mehrgenerationenhaus auszieht?
  • Reinigung und Instandhaltung – Sind Aufgaben wie Treppenhausreinigung, Gartenpflege und Winterdienst klar verteilt?
  • Auto – Wenn Autos gemeinsam genutzt werden: Wer trägt die Kosten für Versicherung, Wartung, Reparatur und so weiter?
  • Gemeinschaftsräume – Gibt es gemeinsame Räume und Nutzflächen?
  • Privatsphäre und Raumaufteilung – Wie viel Privatsphäre räumen sich die Parteien gegenseitig ein? Wie kann Privatsphäre durch Raumaufteilung und Verhaltensregeln garantiert werden?

Vor- und Nachteile des Mehrgenerationenwohnens

Bewohner eines Mehrgenerationenwohnens profitieren in vielfältiger Weise voneinander:

  • Alle Mitbewohner bewahren sich ihre Unabhängigkeit und Privatsphäre mit einem privaten Wohnbereich.
  • Durch die Unterstützung der Jüngeren können ältere Menschen länger zuhause wohnen bleiben. Sie fühlen sich in einer Gemeinschaft sicher, geborgen und nicht einsam. Junge Leute und Kinder um sich zu haben, aktiviert und belebt die Älteren.
  • Ältere Bewohner können die Jüngeren bei der Kinderbetreuung entlasten, mit Ihren Erfahrungen zur Seite stehen, vielleicht auch Kochen, Backen oder sich um den Garten kümmern – je nach Rüstigkeit und Interesse
  • Alle jüngeren Generationen lernen das Älterwerden und Altsein ganz direkt kennen, Achtung und Respekt wachsen – und auch der gnädige Blick auf das eigenen Älterwerden.
  • Mit zunehmendem Unterstützungs- oder Pflegebedarf können jüngere Bewohner die Pflege für Ältere unter sich aufteilen und organisieren. Im Falle eines anerkannten Pflegegrads erhalten Bewohner Fördermittel für zum Beispiel den barrierefreien Umbau des Badezimmers.

Diese möglichen Probleme sollten Sie im Blick haben:

  • Die räumliche Nähe aller Generationen birgt auch Konfliktpotential – fragen Sie sich vor dem Einzug, wie weit Ihr Toleranzbereich und wie groß Ihre Kompromissbereitschaft ist.
  • Unter Umständen kann es zu einer übermäßigen Belastung für die „Sandwich-Generation“ kommen, die sich sowohl um die Älteren als auch um die Kinder kümmert und dabei ihre eigenen Bedürfnisse vernachlässigt
  • Bei pflegebedürftigen Bewohnern kann es dazu kommen, dass die Inanspruchnahme professioneller ambulanter oder stationärer Pflege häufig zu lange hinausgezögert wird.

Mehrgenerationenwohnen umsetzen

Vielleicht überlegen Sie, ob Sie dieses Vorhaben des Ihre Eltern zu sich in Ihr Haus holen oder gemeinsam ein Haus kaufen, in dem Sie zusammenleben können. Eine solche Investition kann sich steuerlich lohnen. Wenn Kinder zum Beispiel eine Immobilie kaufen und ihre Eltern darin eine abgeschlossene Wohnung anmieten, können sie einen Teil der Anschaffungs- und Renovierungskosten der Immobilie von der Steuer absetzen.

In vielen Familien ist es jedoch eher die ältere Generation, die über die nötigen finanziellen Mittel verfügt, um eine Immobilie zu erwerben. So können auch Eltern erwägen, ihren Kindern den Kaufbetrag für die Immobilie vorzuschießen. Mal als Darlehen, sodass die Kinder die Zinsen steuerlich geltend machen können, mal als zinslosen Kreditvertrag.

Sofern Sie als Familie keine eigene Immobilie besitzen, die sich für das Konzept des Mehrgenerationenwohnens eignet, können Sie sich auch über öffentliche Mehrgenerationenhäuser informieren. Oft steht hinter diesen Wohnprojekten eine Genossenschaft, die den Bau oder Umbau plant und sich auch um die gemeinsame Verwaltung kümmert.

Mehr Informationen zum Wohnen im Alter? Dann beachten Sie auch unsere Broschüren zum Thema „Gut wohnen im Pflegeheim“ oder „Betreutes Wohnen“.

 

Digitale Diabetes-Therapie

Erleichterung für Menschen mit Diabetes Typ 1: Ein neues, digitales Diabetesmanagement hilft, die richtige Menge Insulin zu spritzen. Es ist das Ergebnis einer Forschungskooperation der TU Dresden und des Leipziger Start-ups diafyt MedTech im Rahmen der InnoHealth USA Kampagne der Fraunhofer-Gesellschaft und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

Hier werden die innovativsten Ideen in den Bereichen digitale Diagnostik und intelligente Sensortechnik gefördert, um die amerikanische und deutsche Zusammenarbeit im Sektor Gesundheitsforschung zu stärken.

In Deutschland leiden derzeit etwa 340.000 Menschen unter Diabetes Typ 1, davon 32.000 Kinder und Jugendliche unter 19 Jahren. Weil ihre Bauchspeicheldrüse das Hormon Insulin nicht mehr produziert, müssen sich Typ-1-Diabetiker regelmäßig Insulin spritzen, um ihren Blutzuckerspiegel zu regulieren. Die richtige Dosierung zu finden, stellt für sie eine große Herausforderung dar. Die Betroffenen müssen selbst die Insulinmenge berechnen die sie sich mehrmals täglich spritzen müssen. Das ist kompliziert und auch fehleranfällig – eine falsche Dosierung kann auf Dauer Organe schädigen oder sogar zum Tod führen.

Hier setzt das Konzept der Wissenschaftler an: Mithilfe künstlicher Intelligenz wollen die Forscher den Therapieerfolg und die Lebensqualität der Patienten steigern. An der TU Dresden wird bereits seit über zehn Jahren zu neuen Konzepten für Insulin-Injektionsgeräte geforscht, welche eine höhere Dosiergenauigkeit und kleinere Geräte ermöglichen.

Diafyt MedTech steuert einen Algorithmus zur Berechnung der optimalen Insulindosis für Typ 1 Diabetiker bei, der in eine Smartphone-App integriert wurde. Der Algorithmus beobachtet den individuellen Stoffwechsel des Patienten und berechnet dank künstlicher Intelligenz die benötigte Insulindosis selbstständig.

Verbunden wird das Ganze mit einem intelligenten Aufsatz für Insulin-Pens. Die smarten Spritzen ermöglichen zum einen eine bequeme und dosiergenaue Injektion, zum anderen übertragen sie auch die exakte Daten und Mengen per Bluetooth an die App, damit sie weiterlernen kann. Der smarte Insulin-Pen hat nun bereits erste Patiententests erfolgreich durchlaufen. – Hoffnung für alle Diabetes-Patienten, die sich regelmäßig Insulin spritzen müssen.

Diabetes wirkt sich auf viele Bereiche des Körpers aus

Diabetes mellitus ist eine Stoffwechselerkrankung, die sich auf viele Bereiche des Körpers auswirkt. Je nach Art des Diabetes kann der Körper entweder kein Insulin produzieren (Typ 1) oder das Insulin nicht ausreichend nutzen (Typ 2). Ohne Insulin kann der Körper die aufgenommene Nahrung jedoch nicht verwerten.

Normalerweise produziert die Bauchspeicheldrüse das lebenswichtige Hormon und gibt es in das Blut ab. Dort sorgt es dafür, dass der durch Essen und Trinken aufgenommene Zucker in die Körperzellen transportiert und dort in Energie für den Körper umgewandelt wird. Ohne Insulin kann der Zucker im Blut nicht genutzt werden und sammelt sich dort an. In der Folge verursacht eine sehr hohe Zuckerkonzentration im Blut eine Vielzahl von Beschwerden.

Um dies in den Griff zu bekommen, müssen Menschen mit Typ-1-Diabetes täglich Insulin spritzen, denn ihre Bauchspeicheldrüse produziert kein oder nur sehr wenig von diesem Hormon. Die Behandlung mit regelmäßig zugeführtem Insulin schützt vor zu starken Schwankungen des Blutzuckerspiegels und den Gefahren durch Unter- und Überzuckerungen.

Diabetes erkennen

Bei Typ-1-Diabetes sind die Blutzuckerwerte ohne Behandlung dauerhaft erhöht. Dies ist zunächst nicht immer gleich spürbar. Ein stark erhöhter Blutzuckerspiegel kann jedoch im Anfang folgende Beschwerden verursachen:

  • häufiges Wasserlassen
  • starkes Durstgefühl
  • Müdigkeit und Antriebsschwäche
  • Übelkeit
  • Schwindel

Ist der Blutzuckerspiegel sehr stark erhöht, kann es auch zu Bewusstseinsstörungen bis hin zur Bewusstlosigkeit (diabetisches Koma) kommen.

In bestimmten Familien tritt Typ-1-Diabetes gehäuft auf, deshalb geht man von einem erblich bedingten, erhöhten Erkrankungsrisiko aus. Auch andere Einflüsse, wie bestimmte Infektionen oder Umweltfaktoren, spielen eine Rolle – jedoch lässt sich bisher noch nicht genau sagen, welche.

Meist beginnt die Erkrankung in der Kindheit, der Jugend oder im jungen Erwachsenenalter – nur selten bei älteren Menschen. Sie begleitet einen jedoch ein Leben lang.

Unbehandelt verursacht ein Typ-1-Diabetes rasch Probleme, die heute durch die Gabe von Insulin gut in den Griff zu bekommen sind. Ein diabetisches Koma durch eine extreme Überzuckerung ist heute sehr selten. Vor der Entwicklung der Insulintherapie im Jahr 1922 war es eine unvermeidliche Krankheitsfolge und führte zum baldigen Tod der Erkrankten.

Folge-Erkrankungen von Diabetes

Aber auch mit der Insulintherapie ist es nicht einfach, den optimalen Blutzuckerwert einzustellen. Sollten die Blutzuckerwerte über Jahre hinweg deutlich erhöht sein, kann das schwerwiegende und nicht mehr rückgängig zu machende gesundheitliche Folgen an vielen Organen nach sich ziehen. In erster Linie kommt es zu Schädigungen an den kleinen Blutgefäßen, die das Gewebe versorgen, z. B. der Netzhaut des Auges (diabetische Retinopathie) oder der Niere (diabetische Nephropathie). Diese können so schwer geschädigt werden, dass Erblindung oder Nierenversagen drohen.

Auch die Nerven können angegriffen werden (diabetische Neuropathie). Tastgefühl, Temperaturwahrnehmung und Schmerzempfinden sind dann beeinträchtigt. Weil Druckstellen und kleine Verletzungen nicht bemerkt werden, können schnell Wunden entstehen, die aufgrund der eingeschränkten Durchblutung schwer heilen.

Insulintherapie lebensnotwendig

Die tägliche Kontrolle des Blutzuckers und die regelmäßige Zufuhr von Insulin sind für Erkrankte daher lebensnotwendig. Bei der Insulintherapie ist es wichtig, weder zu viel noch zu wenig Insulin einzusetzen, damit der Blutzuckerspiegel nicht zu stark abfällt oder zu hoch steigt. Die Behandlung soll außerdem langfristige Komplikationen durch die Zuckerkrankheit so gut es geht vermeiden.

Die Höhe des Blutzuckerspiegels hängt nicht nur davon ab, wie viel Insulin man spritzt, sondern auch davon, was man isst und trinkt und wie viel Energie man durch körperliche Bewegung verbraucht. Ebenso können die Tageszeit, entzündliche Erkrankungen, andere Medikamente oder hormonelle Veränderungen den Blutzucker beeinflussen. Die meisten Menschen mit Diabetes lernen daher, ihre Insulintherapie genau an den eigenen Körper und die persönlichen Gewohnheiten anzupassen. Als ein wichtiges Hilfsmittel setzt das digitale Diabetesmanagement genau hier an, um Patienten die erfolgreiche Therapie zu erleichtern.

Diabetes ist zwar noch nicht heilbar – aber es ist möglich, das Leben mit der Erkrankung fast ganz normal zu gestalten. Die Therapie mit Insulin ist im Gegensatz zu früher sehr viel flexibler geworden. Menschen mit Diabetes können heute weitgehend selbst über ihre Behandlung entscheiden – und darüber, wie sie sie in ihren Alltag einbauen. Die Erkrankung bestimmt nicht mehr alle Aspekte des Lebens.

Weitere Informationen zum Thema Diabetes Typ II finden Sie in dieser Diabetes-Broschüre. Oder bestellen Sie ein Blutzuckermessgerät – gratis im Rahmen des BESSER LEBEN SERVICE!

Pflegereform 2021

Pflegereform 2021 – Neuer Gesetzentwurf: Änderungen für die ambulante und stationäre Pflege im Überblick

Entlastung bei Zuzahlungen im Pflegeheim, höhere Löhne für Pflegekräfte, eine neue Finanzspritze für die Pflege vom Bund: Der Bundestag verabschiedete Anfang Juni das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG), mit dem unter anderem die Neuregelungen zur Pflege von der Koalition verknüpft worden waren. „Last-Minute Reförmchen“, so betitelt Peter Thelen vom Tagesspiegel die im Bundeskabinett verabschiedeten Maßnahmen zur Verbesserung der Pflege in Deutschland. – Denn letztlich sind die jetzt von der GroKo beschlossenen Einzelaspekte nur noch einen Bruchteil dessen, was Gesundheitsminister Jens Spahn sich seit Anfang 2020 vorgenommen hat (wir berichteten im Januar bereits darüber).

Die Pflegereform 2021 sollte aus drei Säulen bestehen: die häusliche Pflege als erste Säule, die stationäre Pflege als zweite und die bessere Entlohnung für Pflegepersonal als dritte Säule. Zuletzt wurden die Reformpläne aber massiv reduziert: Die geplante Erhöhung von Pflegegeld und Tagespflege wurde gänzlich gestrichen, die Pflegesachleistungen werden erst zum Jahreswechsel 2021/2022 um fünf Prozent erhöht. Im Anfang 2020 formulierten Eckpunktepapier von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn waren unter anderem auch neue Höchstgrenzen für Eigenanteile in der stationären Pflege und eine erweiterte Finanzierung der beliebten 24 Stunden Pflege geplant. In den neusten Veröffentlichungen der Gesetzesinformationen vom 03.06.2021 werden viele geplante Änderungen nicht mehr erwähnt. Erfahren Sie, was sich durch die Pflegereform 2021 tatsächlich ändert.

Säule 1 – Stationäre Pflege

Die immer höheren Eigenanteile für die Pflegeplätze sind für viele Pflegebedürftige nicht mehr bezahlbar. Zudem gibt es zwischen den Bundesländern große Unterschiede in den Kosten der stationären Pflege. Im Bundesdurchschnitt werden aktuell circa 831 Euro für den sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) fällig.

Das Eckpunktepapier der Pflegereform sah vor, die Eigenanteile für die stationäre Pflege auf maximal 700 Euro monatlich zu deckeln – befristet auf maximal drei Jahre. Nun wurden die Eckpunkte angepasst: Die Eigenanteile im Pflegeheim sollen demnach erst im zweiten Jahr um 25 Prozent, im dritten Jahr um 50 Prozent und ab dem vierten Jahr und darüber hinaus um 75 Prozent gesenkt werden. Im ersten Jahr sollen keine Anpassungen an den Eigenanteilen vorgenommen werden.

Säule 2 – Ambulante Pflege

Eigentlich sollten Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Leistungen für die Tagespflege zum 01.07.2021 um je 5 Prozent erhöht werden. Der nun erschienene Gesetzesentwurf sieht keine Erhöhung von Pflegegeld und Tagespflege mehr vor. Diese Punkte wurden gänzlich aus den Reformplänen gestrichen. Lediglich die Pflegesachleistungen werden um fünf Prozent erhöht – allerdings erst zum 01.01.2022.

Außerdem sollten Pflegebedürftige, die von einer 24 Stunden Pflege unterstützt werden, erweiterte Finanzierungsmöglichkeiten erhalten. Das Eckpunktepapier sah vor, dass bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistungen für die 24 Stunden Betreuung nutzbar sind. Dieser Punkt wurde ebenfalls aus dem neuen Gesetzesentwurf entfernt.

Reformiert werden sollte auch die Ersatzpflege: Hier sah der Plan vor, ein einheitliches Entlastungsbudget von 3.300 Euro zu schaffen, statt zwei unterschiedlichen Zuschusstöpfe für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu bedienen. Nun sieht der Gesetzentwurf lediglich eine Erhöhung von 10 Prozent für das Kurzzeitpflegebudget vor – die Verhinderungspflege bleibt nach dem aktuellen Stand von der Pflegereform unberührt. Viele Pflegehaushalte hatten sich durch ein einheitliches Ersatzpflegebudget vor allem organisatorische Erleichterungen erhofft.

Im Zuge der Corona-Sonderregelungen wurde das monatliche Pflegehilfsmittel-Budget vorübergehend auf 60 Euro angehoben. – Im Gesetzesentwurf vom 03.06.2021 wird dies nun ebenfalls nicht mehr erwähnt. Die vorübergehende Erhöhung gilt jedoch – unabhängig von der Pflegereform – bis mindestens 31.12.2021.

Als geplanter Reformpunkt unangetastet bleibt die Erhöhung der Pflegesachleistungen um fünf Prozent zum 01.01.2022.

Pflegesachleistungen: Die neuen Beträge im Überblick

 

Pflegegrad Leistung bis 01.01.2022 Leistung ab 01.01.2022
2 689 Euro 724 Euro
3 1.298 Euro 1.363 Euro
4 1.612 Euro 1.693 Euro
5 1.995 Euro 2.095 Euro

Kurzzeitpflege: Die neuen Zuschüsse im Überblick

 

  Bis 01.01.2022 Ab 01.01.2022
Standard-Budget 1.612 Euro 1.774 Euro
Zzgl. Aufstockung mit Verhinderungspflege 3.224 Euro 3.386 Euro

Säule 3 – Pflegepersonal

Die Eckpunkte in diesem Bereich sind: Eine bessere Bezahlung und mehr Verantwortung für Pflegekräfte soll den Fachkräftemangel lindern. Und: Bis 2024 soll die „Konzentrierte Aktion Pflege“ 10 Prozent mehr Auszubildende hervorbringen

Eine bessere Entlohnung von Pflegepersonal – sowohl stationär als auch ambulant – wird seit lange gefordert. Ab 1. September 2022 sollen nur noch Pflegeheime und Pflegedienste eine Zulassung erhalten, die „nach Tarif oder tarifähnlich“ bezahlen. (Eine genaue Definition des Begriffs „tarifähnlich“ liegt derzeit noch nicht vor.) Laut Spahn soll dies vor allem für Pflegekräfte in Ostdeutschland Unterschiede machen. Heil zufolge sollen 500 000 Pflegekräfte profitieren, die bisher nicht nach Tarif bezahlt werden – mit bis zu 300 Euro mehr im Monat. Die Gewerkschaft Verdi warnte vor Enttäuschung bei Pflegekräften.

Wann bzw. wie bereits zugelassene Pflegedienste und Pflegeheime in punkto Bezahlung der Mitarbeiter überprüft werden, ist noch unklar.

Kritik an den Reformplänen

Pflegende Angehörige fühlen sich von den Reformplänen im Stich gelassen. Von den versprochenen Erleichterungen ist nicht mehr viel übrig geblieben. Die Erhöhung der Pflegesachleistungen sind ein Tropfen auf dem heißen Stein. Die Enttäuschung der Familien kommt z. B. bei den Pflegeberatern mit voller Wucht an. Der „größte Pflegedienst Deutschlands“ (wie pflegende Angehörige oft genannt werden) wird von der Reform nicht nennenswert entlastet. Pflegende Angehörige verausgaben sich finanziell und körperlich und bekommen dafür kaum Anerkennung und Unterstützung von der Politik. Mit dem neuen Gesetzesentwurf vom 03.06.2021 verschwanden viele der geplanten Erleichterungen sang- und klanglos.

Auch im stationären Bereich werden Pflegebedürftige und ihre Familien kaum nennenswert entlastet. Laut Berechnungen des vdek (Verband der Ersatzkassen e. V.) liegen die Eigenanteile für die Pflege weiterhin bei über 2.000 Euro pro Monat. Neben den einrichtungseinheitlichen Eigenanteilen sind es oft die Kosten für Heimunterbringen und Verpflegung (sog. „Hotelkosten“), welche die Zuzahlung aus eigener Tasche in die Höhe treiben. Spitzenreiter ist hier Nordrhein-Westfalen mit durchschnittlich über 1.050 Euro pro Monat alleine für Unterkunft und Verpflegung.

Finanzierung

Der Bund soll ab 2022 erstmals einen dauerhaften Zuschuss von jährlich einer Milliarde Euro für die Pflegeversicherung geben. Krankenkassen monierten aber schon, das reiche nicht aus, und warnten vor Beitragssteigerungen. Zugleich soll der Pflegebeitrag für Menschen ab 23 Jahre ohne Kinder von 3,3 auf 3,4 Prozent steigen.

Um die Kassenmitglieder vor steigenden Beiträgen zu bewahren, soll der Bund 2022 zunächst sieben Milliarden Euro als einen Extra-Zuschuss für die gesetzliche Krankenkassen geben – über die regulären 14,5 Milliarden Euro hinaus. Bei Bedarf soll der Steuerzuschuss so erhöht werden können, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag das heutige Niveau von 1,3 Prozent nicht übersteigt.

Die Neuregelungen zur Pflege sollen 2022 greifen.

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Mehr aktuelle Informationen und Broschüren finden Sie in unserer Themenübersicht.

 

Offene Badekur wieder Pflichtleistung der Kasse

Die „Offene Badekur“ kann wieder direkt vom Hausarzt verschrieben werden

Die ambulante Vorsorgemaßnahme (früher „Offene Badekur“ wird ab dem 01. Juni 2021 wieder Pflichtleistung der Krankenkassen nach § 23 SGB V. Das heißt, sie kann wieder – wie früher – direkt von Ihrem Hausarzt verschrieben werden. Nutzen Sie die Möglichkeiten, die daraus für Sie entstehen!  Denn seit vielen Jahren war die „ambulante Vorsorgemaßnahme“, so der offizielle Begriff aus dem § 23 SGB V, nur noch eine „Kannleistung“ – mit der Folge, dass die für viele Kurorte z. B. in Bayern oder Hessen so wichtige Form der Kur kaum noch genehmigt wurde.

Bemühungen der Kurbäder tragen Früchte

 Bemühungen, die Badekur wieder zur Pflichtleistung zu machen, gab es seit langer Zeit von verschiedensten Seiten, allen voran vom Bayerischen Heilbäderverband. Neue Fahrt nahm die Diskussion auf, als am Pfingstmontag 2020 in Bad Birnbach Kommunalpolitiker und zahlreiche Angehörige der Branche aus dem ganzen Bäderdreieck, von den Beherbergern über das Gastropersonal bis hin zu Therapeuten und Badeärzten, für die geordnete Wiedereröffnung nach dem ersten Lockdown im Rahmen einer Kundgebung auf die Straße gingen.

Es war damals quasi die erste Amtshandlung der neu gewählten Bad Birnbacher Bürgermeisterin Dagmar Feicht, die dabei von ihren Kollegen Jürgen Fundke aus Bad Griesbach und Tobias Kurz aus Bad Füssing unterstützt wurde. Die Appelle der drei Rathauschefs an die Politik blieben nicht ohne Widerhall. Schon damals sagten MdB Max Straubinger und Landtagsabgeordneter Martin Wagle ihre volle Unterstützung zu. Es folgten Taten. Gemeinsam mit Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer kündigte Max Straubinger in einem PNP-Interview im Spätherbst die Rückkehr der Badekur an. Nun scheint das Projekt auf der Zielgeraden zu sein. „Am 26. Februar war die erste Lesung im Bundestag“, sagte Max Straubinger. „Wenn alles planmäßig abläuft, steht es zum 1. Juni im Bundesgesetzblatt“, sagt der Politiker und sieht das Projekt „auf einem sehr guten Weg“. Es könnte im günstigsten Fall sogar noch etwas schneller gehen.

„Das sind gute Nachrichten“, freut sich Bürgermeisterin Dagmar Feicht, die insbesondere Max Straubinger, Martin Wagle und Walter Taubeneder für ihren Einsatz dankt und nun auf eine unkomplizierte Beantragungs- und Genehmigungspraxis hofft. Der Impuls dazu sei wesentlich von Bad Birnbach ausgegangen, erinnert sie an die Kundgebung. Ähnlich wie vor einem Jahr brauche man nun aber auch verlässliche Öffnungsperspektiven. „Dass wir gute und belastbare Hygienekonzepte haben, konnten wir im vergangenen Sommer bereits eindrucksvoll beweisen“, sagt Feicht und pocht auf eine baldige, zeitgleiche Wiedereröffnung von Beherbergungsbetrieben, Gastronomie, Einzelhandel und vor allem der Rottal Therme.

Mit der Badekur alleine ist es freilich nicht getan – so jedenfalls die Meinung von Viktor Gröll, dem Leiter der Kurverwaltung. Das ländliche Bad wolle sich in jedem Fall weiter entwickeln und eine Vorreiterrolle einnehmen, sagt er mit Verweis auf das erfolgreich mit der Ludwig-Maximilians-Universität entwickelte Anti-Stress-Programm „AGES – Aktiv gegen Erschöpfung und Stress“. Mit der Badekur und innovativen Konzepten entstehe eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten. „Wenn die Arbeitsplätze gesichert werden, profitieren die Sozialversicherungssysteme. Wenn Menschen länger fit und gesund bleiben, werden diese geschont. Diese Rechnung wird aufgehen, sind sich Bürgermeisterin Dagmar Feicht und Walter Niedermeier einig.

Badekur für gesetzlich Versicherte

Ab 1. Juni wird die ambulante Vorsorgemaßnahme also wieder Pflichtleistung der Krankenkassen. Was heißt das nun für Sie:

Eine offene Badekur dauert in der Regel drei Wochen. Nach der Genehmigung Ihrer Kur buchen Sie Ihren Aufenthalt und geben dem Hotel dabei Bescheid, dass Sie eine Badekur machen. Dieses vereinbart für Sie alle Termine beim Badearzt, in der Praxis für Physiotherapie oder andere auch ortsspezifische Heilmittel wie z. B. in einer Therme.

Nach der Anreise geht es zuerst zum Badearzt, der Ihnen Ihre individuell auf Sie zugeschnittenen täglichen Anwendungen wie Thermalbaden, Massagen, Fango oder Krankengymnastik verschreibt. Für Sie fallen lediglich die einmalige Rezeptgebühr in Höhe von 10 € sowie 10 % Eigenanteil auf die verordneten Leistungen an. Viele – eigentlich fast alle – Krankenkassen gewähren Ihnen außerdem einen Zuschuss auf die Übernachtung – zwischen 13 € und 16 € pro Person und Tag. Das heißt, dass Sie für Ihren 3-wöchigen Aufenthalt im Hotel z. B. 350 € pro Person von Ihrer Krankenkasse erstattet bekommen. Die Hotelrechnung reichen Sie einfach nach Ihrer Abreise bei Ihrer Krankenversicherung ein.

Offene Badekuren stehen allen Versicherten (sowie den mitversicherten Familienmitgliedern) aller gesetzlicher Krankenkassen wie AOK, Barmer, TK, DAK usw. zu – unabhängig vom Alter!

Sonderform Kompaktkur

Eine Sonderform der Badekur ist die sogenannte Kompaktkur. Während bei der Badekur kein fester Ablauf definiert ist, gibt es hier klare Konzepte und festgelegte Abläufe – das ist wichtig bei Programmen wie „AGES – Aktiv gegen Erschöpfung und Stress“. Bei AGES dauert der Erstaufenthalt zwei Wochen, nach einem halben Jahr erfolgt ein Auffrischungskurs, der den Erfolg dauerhaft sichert, wie die Studie der LMU bestätigt hat. Die Kompaktkur kann als solche beantragt und genehmigt werden. Aber auch eine genehmigte „Ambulante Vorsorgemaßnahme“ kann durch den Badearzt in eine Kompaktkur umgewandelt werden.

Kur abgelehnt – Einspruch

Sollte die Krankenkasse den gestellten Kurantrag ablehnen, lohnt es sich dagegen Einspruch zu erheben. Oftmals setzen die Krankenkassen offenbar auf Unwissenheit bei den Versicherten, denn die Erfahrung zeigt, dass zwei von drei abgelehnten Anträgen auf ambulante Kuren in den deutschen Heilbädern nach einem Einspruch genehmigt werden. Auch wenn die Zahl der ambulanten Badekuren in den letzten Jahren deutschlandweit gesunken ist, dürfen Versicherte alle drei Jahre eine Kur bei Ihrer Kasse beantragen.

Allerdings gibt es neben den klassischen ambulanten und stationären Kuren auch weitere Möglichkeiten, um Zuschüsse für einen Aufenthalt zu erhalten. Einige Krankenkassen bieten den Versicherten sog. Präventionswochen. Schwerpunkte bei dieser Krankheitsvorbeugung sind Entspannung, Bewegung und Ernährung. Die Kassen übernehmen hierbei die gesamten Kosten für das medizinische Programm. Sie selbst bezahlen nur die Anreise, Übernachtung und Verpflegung. Jeder Versicherte kann dieses Angebot ohne Antrag oder ärztliche Genehmigung nutzen. Informieren können Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse.

Kuren in der privaten Krankenversicherung

In der privaten Krankenversicherung besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Kostenerstattung bei Kuren. Damit unterscheidet sich die PKV deutlich von der GKV. Allerdings gibt es für Versicherte dennoch Möglichkeiten, sich für Kuren oder Reha-Aufenthalte abzusichern. Denn gemäß den Musterbedingungen zur Krankheitskostenversicherung aus dem Jahr 2009 sind Private Krankenversicherungen nicht verpflichtet, Kosten für Kuraufenthalte oder Behandlungen in Sanatorien zu erstatten. Selbst bei Reha-Maßnahmen ist die PKV nicht in der Leistungspflicht. Die Versicherungsgesellschaften gehen hier davon aus, dass Arbeitnehmer ohnehin zunächst durch die Sozialversicherungsträger abgesichert sind.

Die PKV erstattet somit Kuren standardmäßig nicht. Jedoch können einzelne Tarife Ausnahmen vorsehen, die eine Kostenerstattung für Kur- oder Sanatoriumaufenthalte möglich machen. Darüber hinaus kann fehlender Versicherungsschutz durch Zusatzversicherungen ergänzt werden. Grundsätzlich gilt: Privat Versicherte sollten im Vorfeld einer Kur oder einer Reha-Maßnahme genau abklären, ob und in welchem Rahmen ihre Versicherungsgesellschaft die Kosten übernimmt.

Eine Broschüre zum Thema finden Sie in unserem Broschürenangebot. Sie möchten auch Informationen über Rehabilitation und Kur? Dann bestellen Sie unsere Broschüre zum Thema.

Gelenkprobleme an Hand und Schulter bei Diabetes

Wenn Gelenke schmerzen oder streiken, kann dahinter auch eine Erkrankung wie Diabetes stecken. Die Gelenke leiden bei der Zuckerkrankheit häufig mit. Oft sind Finger, Handgelenke und Schulter betroffen. Wir stellen typische Beschwerden vor.

Der Grund, warum Menschen mit Diabetes anfälliger für eine Vielzahl von Gelenkbeschwerden wie Arthrose und Rheuma sind, ist darin zu vermuten, dass sich bei erhöhten Werten Zucker im Bindegewebe einlagert und dieses sich verändert. Zudem ist Übergewicht ein Risikofaktor sowohl für Arthrose als auch für Typ-2-Diabetes.

Weitere typische Gelenkleiden bei Diabetes sind eine eingeschränkte Beweglichkeit der Finger, die sogenannte Cheiropathie. Die „Frozen Shoulder“ ist eine schmerzhafte Bewegungsstörung im Schultergelenk, die zum Glück meistens (wenn auch oft erst nach Jahren) von alleine ausheilt.

Rund 10mal so viele Diabetiker als Stoffwechselgesunde erkranken an Gelenkbeschwerden dieser Art. Menschen mit Diabetes-Typ-2 sind häufiger betroffen als Menschen mit Diabetes-Typ-1. Diabetes kann mal leider nicht wegzaubern, umso wichtiger ist es, die Werte gut einzustellen. Gute Zuckerwerte können dazu beitragen, das Risiko für diese Erkrankungen zu senken.

Frozen Shoulder: Versteiftes Schultergelenk

Die „Frozen Shoulder“ ist eine Erkrankung des Schultergelenks, bei der sich Gelenkkapsel und -schleimhaut entzünden und die Kapsel schrumpft und versteift. Die gute Nachricht: Mit der Zeit kann diese Erkrankung von selbst wieder verschwinden. Die schlecht Nachricht: Das kann mitunter bis zu 2 Jahren dauern. Typischer Weise verläuft sie in drei Stadien.

  • Stadium 1: Die Kapsel des Schultergelenks entzündet sich. Es kommt zu plötzlichen Schmerzen in der Schulter, die im Laufe von Wochen bis Monaten immer stärker werden. Vor allem in Ruhe und nachts sind sie oft unerträglich.
  • Stadium 2: Die Entzündung geht zurück. Die Schmerzen lassen nach. Die Gelenkkapsel verhärtet und das Schultergelenk wird immer steifer, es friert ein.
  • Stadium 3: Die Schulter wird wieder beweglicher.

Die Krankheit wird häufig nicht rechtzeitig erkannt, sodass es dauert, bis eine gezielte Behandlung beginnt. Das Röntgenbild sieht bei einer versteiften Schulter meist normal aus. Aber es kann aber zumindest andere mögliche Diagnosen ausschließen, ebenso wie eine Ultraschalluntersuchung. Bei rechtzeitiger Diagnose lässt sich der Krankheitsverlauf in der Regel verkürzen und die Symptome lindern.

Zur Behandlung gehören eine regelmäßige Physiotherapie, um die Beweglichkeit des Schultergelenks zu verbessern, sowie schmerz- und entzündungshemmende Medikamente, um die Beschwerden zu lindern (Einnahmedauer und Dosis mit dem Arzt und Apotheker besprechen). Es kann sinnvoll sein, die Schulter in Narkose zu dehnen. Im Einzelfall kann ein operativer Eingriff per Gelenkspiegelung (Arthroskopie) helfen.

Die Behandlung richtet sich nach dem jeweiligen Stadium. Setzen Übungen zu früh an, kann der Schmerz, der in der Schulter wütet, noch verstärkt werden. Physiotherapie hilft in diesem Fall eher zeitversetzt.

Hand kann verschieden betroffen sein

Diabetespatienten entwickeln im Laufe der Jahre oft mehr oder weniger ausgeprägte Veränderungen an den Händen, die Schmerzen, Gefühlsstörungen und Bewegungseinschränkungen verursachen können:

Cheiropathie: Steife Finger

Weil sich Bindegewebe, Sehnen und Haut der Hände verhärten und verdicken, lassen sich die Finger nicht mehr richtig strecken. Meist beginnt die Cheiropathie am kleinen Finger. Nach und nach dehnt sie sich auf die anderen Finger aus.

Ein einfacher Test reicht aus, um das Handleiden zu diagnostizieren. Dabei legt der Patient die Handflächen wie zum Gebet flach aufeinander. Bei einer Cheiropathie berühren sich dann nur die Fingerspitzen und die Handballen.

Um die Beweglichkeit ihrer Finger zu verbessern, sollten Patienten mit einer Cheiropathie regelmäßig Handgymnastik machen und auf möglichst gute Blutzuckerwerte achten.

Karpaltunnel-Syndrom

Der Karpaltunnel ist eine Engstelle am Handgelenk, durch die der Mittelhandnerv verläuft. Schwillt das Gewebe im Tunnel, gerät der Nerv unter Druck. Das zeigt sich zuerst durch Kribbeln oder Taubheitsgefühl in Daumen, Zeige- und Mittelfinger. Später können Schmerzen dazukommen und die Kraft im Daumen kann nachlassen.

Warum sind Diabetiker häufiger betroffen? Stoffwechselumstellungen wie bei Diabetikern bedingen hormonelle Veränderungen in den Bindegeweben. Darauf reagiert an der Hand vor allem das Sehnenscheidengewebe – es schwillt sehr leicht an. Das Gleitgewebe läuft gemeinsam mit dem Mittelarmnerv und den Beugesehnen durch den Karpaltunnel (einem Kanal an der Hand). Wenn das Gleitgewebe nun anschwillt, wird der Nerv als empfindliche Struktur abgedrückt. Das verursacht die Symptome wie einschlafende Finger, pelziges Gefühl und fehlende Kraft.

Das Karpaltunnel-Syndrom lässt sich anhand der Symptome und neurologischer Untersuchungen einfach diagnostizieren. Bewährt hat sich die nächtliche Ruhigstellung durch eine spezielle Schiene. Reicht das nicht, kann das Dach des Karpaltunnels durchtrennt werden, sodass der Nerv entlastet wird.

Schnellender Finger

Die Beugesehne des Fingers entzündet sich und verdickt. Die Sehne gleitet nicht mehr ungehindert durch die Ringbänder. Der Finger hakt, wenn man versucht, ihn zu strecken. Bei verstärkter Anstrengung schnellt er wie ein Klappmesser in die gestreckte Position. Anfangs kann es zu Schmerzen vor allem an der Innenseite des Fingers kommen. Jeder Finger kann betroffen sein.

Die typischen Beschwerden erleichtern die Diagnose. Oft lassen sich die knotigen Verdickungen auch ertasten. In leichteren Fällen helfen entzündungshemmende Medikamente (lassen Sie sich vom Apotheker beraten). Reicht das nicht, kann der Arzt das Ringband, an dem die Sehne blockiert, operativ spalten.

Ob Rheuma oder andere Gelenkprobleme: Wenden Sie sich möglichst früh an einen Arzt – idealer Weise einen Spezialisten. Eine rechtzeitige, gezielte Behandlung ist nicht nur wichtig, um Beschwerden zu lindern und die Beweglichkeit wiederherzustellen. Sie verhindert in vielen Fällen, dass die Symptome chronisch werden.

Und: Kontrollieren Sie Ihre Zuckerwerte genau. Denn Ihre Gelenke verzeihen auf Dauer nichts.

 

Mehr hierzu lesen Sie in unserer Broschüre „Diabetes“.

FFP2-Masken

FFP2-Maske

FFP2 und OP-Masken – woher bekomme ich jetzt sichere medizinische Masken?

Künftig sind medizinische Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften vorgeschrieben. Wo kann man FFP2- und OP-Masken kaufen?

Wer künftig in Deutschland öffentliche Verkehrsmittel nutzen oder in Geschäften einkaufen möchte, muss eine medizinische Schutzmaske tragen. Darunter versteht man nach Definition der Ministerpräsidentenkonferenz eine FFP2-Maske, eine Maske nach dem chinesischen KN95-Standard oder eine OP-Maske. So haben es Bund und Länder am 19. Januar 2021 beschlossen. Grund dafür ist die Erkenntnis, dass eine Alltagsmaske aus Stoff ihren Träger beim Einatmen oft nicht ausreichend vor dem Virus schützt.

FFP2-Masken filtern die Schadstoffe der Umgebungsluft

FFP2-Masken (das FFP steht für filtering face piece) sind dafür vorgesehen, ihre Träger vor Schadstoffen in der Umgebungsluft zu schützen. Sie halten unter anderem Aerosole ab, ebenso wie Staub und Rauch. Es gibt drei FFP-Klassen. Je höher der Wert ist, desto mehr Partikel müssen die Masken aus der Luft filtern können.

OP-Masken werden von Ärzten und Pflegern seit Jahrzehnten verwendet. Sie schützen Menschen in der nahen Umgebung des Maskenträgers vor Flüssigkeitsteilchen, die dieser beim Sprechen oder Husten abgibt. Diese Masken bestehen oft aus mehreren Lagen Stoff oder Baumwolle, die äußerste Schicht weist Flüssigkeiten ab, manche haben eine Filterwirkung.

OP-Masken schützen den Träger beim Einatmen vermutlich nicht so gut vor Schadstoffen wie richtig aufgesetzte FFP2-Masken, aber besser als ein einfaches Stück Stoff – wie bei der Alltagsmaske.

Drohen jetzt neue Engpässe?

Bis zur Einführung der seit 18. Januar 2021 geltenden FFP2-Maskenpflicht in Bayern gab es keine Engpässe. Man konnte in Apotheken oder auch im Internet bei diversen Anbietern problemlos FFP2-Masken kaufen; die Lieferzeiten betrugen in der Regel nur wenige Tage.

Durch die Neuregelung in Bayern kam es dort zeitweise zu einem Ansturm auf diese Schutzmasken. Insbesondere in Apotheken wurden die Masken zeitweise knapp – und auch die Preisspanne variierte überall stark.

Die Sorge vor Engpässen und die vergleichsweise hohen Preise der FFP2-Masken waren wohl mit ausschlaggebend für die Entscheidung von Bund und Ländern, OP-Masken als Alternative zuzulassen. Sie sind in der Regel kostengünstiger zu haben und weiter verbreitet – zum Beispiel auch in manchen Supermärkten oder Drogerien. Mehr Sicherheit bieten aber in jedem Fall FFP2-Masken!

Richtiges Tragen der Maske ist wichtig

Wichtig ist es, die Masken (egal ob FFP2- oder OP-Masken) richtig aufzusetzen. Oft gibt es einen Nasenbügel. Der sollte vor jedem Gebrauch neu an die Nase angepasst werden, und die Maske sollte eng am Gesicht sitzen – damit keine Luft an den Seitenrändern einströmen kann und möglichst die gesamte eingeatmete Luft durch den Filter gereinigt wird.

Wichtig ist auch ein regelmäßiges Wechseln der Maske, um Durchfeuchtung und Verkeimung vorzubeugen.

Unser Corona-Extra: Im Rahmen des BESSER LEBEN RATGEBER SERVICE bieten wir 10 FFP2-Masken für alle – und 4 weitere Masken pro Monat zur kostenlosen* Nachbestellung. Hier geht’s zum Angebot.

Weitere Angebote im Rahmen des BESSER LEBEN SERVICE:

Virenschutz – Das Immunsystem stärken

Täglich muss sich unser Immunsystem mit fremden Eindringlingen, wie Bakterien, Viren oder Pilzen auseinandersetzen. Nur ein starkes Immunsystem schafft es, die Erreger wirkungsvoll zu bekämpfen – und dafür kann man selbst einiges tun.

Die Natur hat uns gut ausgerüstet: Ein intaktes Immunsystem wird leicht mit schädlichen Einflüssen fertig. Ist das Immunsystem aus verschiedenen Gründen jedoch geschwächt, haben krankmachende Erreger wie Viren oder Bakterien leichtes Spiel. Mit kleinen Veränderungen im Lebensstil kann man sein Immunsystem effektiv unterstützen.

Ausgewogen ernähren

Die Zusammensetzung der Nahrung entscheidet auch darüber, welche Mikroben sich in unserer Darmflora ansiedeln. Das hat Einfluss auf die Schnelligkeit und Abwehrleistung der Immunzellen im gesamten Körper. Wird der Darm durch zu viel Zucker, Weißmehl oder generell blutzuckersteigernden Kohlenhydrate überlastet, dann reagieren die Immunzellen nur verzögert auf etwaige Angreifer.

Am besten für die Immunabwehr ist eine natürliche Ernährung ohne Fertigprodukte, mit frischer regionaler Kost: Viel Salat und Gemüse, etwas Fleisch und Fisch, natürliche Fette aus Leinöl oder Butter sowie Ballaststoffe aus Linsen, Kichererbsen, Nüssen und Beeren. Glutenfreie Pseudogetreide wie z. B. Buchweizen, Hirse oder Quinoa sind glutenhaltigen Getreidearten wie Weizen oder Roggen vorzuziehen.

Bewegung bringt Schwung in den Organismus

Die besten Immunzellen nützen nichts, wenn die Durchblutung stockt und die Abwehrzellen nur langsam an den Ort des Angriffs – etwas die Schleimhäute – vordringen können. Dies ist der Fall bei einer zu geringen Flüssigkeitszufuhr, bei Rauchen, Durchblutungsstörungen, sehr trockenen Schleimhäuten und Bewegungsmangel.

Eine gesunde Muskelfunktion ist eine der wichtigsten Unterstützer für die Immunabwehr. Heute weiß man, dass mehrere tausend verschiedene Muskelhormone ausgeschüttet werden, wenn wir trainieren und uns bewegen. Sie machen auch die Immunzellen mobil und transportieren die Antikörper an den Ort des Infektionsgeschehens. Deshalb heißt es regelmäßig an der frischen Luft bewegen bzw. Sport treiben, dabei jedoch nicht überanstrengen.

Als besonders wichtig zur Vorbeugung von Infekten sowie für die Aktivierung der Selbstheilungskräfte gilt das Dehnen. Stress und Anspannung führen zu einer verkrampften Körperhaltung und damit zu Muskelverkürzungen. Mit leichten Dehnübungen mehrmals pro Tag kann man dem leicht entgegen wirken.

Über den Tag sollten Sie außerdem ausreichend viel trinken – am besten stilles Wasser und wechselnde Kräutertees. Nicht rauchen und auf Alkohol verzichten sorgt ebenfalls für eine bessere Durchblutung.

Ausreichend Vitalstoffe

Im Winter sind besonders Vitamin D und Zink in ausreichend hoher Konzentration für das Immunsystem wichtig.

Zink wird für eine schnelle Immunantwort benötigt, es hemmt die Virusvermehrung und reduziert auch die speziellen Andockstellen der Zellen, über die z. B. das Coronavirus in die Zellen einbricht. Eine Langzeitstudie zeigte außerdem: Wer täglich 45 Milligramm Zink einnimmt, hat deutlich seltener Infekte.

Ganz besonders wichtig ist jedoch auch eine ausreichende Versorgung mit Vitamin D. Denn der Vitamin-D-Rezeptor, der in allen Zellen vorkommt, kann die Fress- und Killerzellen in Marsch setzen und die Produktion der Botenstoffe ankurbeln, die Viren direkt vernichten.

Vitamin D ist eigentlich kein richtiges Vitamin, sondern eine Hormon-Vorstufe (Prohormon). Der Körper wandelt es erst in das Hormon Calcitriol um, die biologisch aktive Form von Vitamin D. 80 bis 90 Prozent des Vitamins kann der Körper produzieren, wenn die Haut ausreichend viel Sonnenlicht ausgesetzt ist.

Mediziner raten, spätestens im Herbst die Konzentration von Vitamin D und Zink vom Hausarzt überprüfen zu lassen und bei einem zu niedrigen Wert zusätzliche Präparate einzunehmen.

Internationale Studien zu Covid-19 haben außerdem gezeigt: Menschen, die einen genügend hohen Vitamin-D-Spiegel haben, erkranken seltener und weniger schwer. Lag aber ein deutlicher Mangel vor (was Ärzte auch in Deutschland bei schwer betroffenen Patienten festgestellt hatten), war der Krankheitsverlauf schwerer und länger.

Tipp: Öfter frische Luft und Sonne tanken – gerade im Winter: Dann kann der Körper Vitamin D selbst produzieren und damit die normale Funktion des Immunsystems unterstützen. Vor allem im Winter nimmt die UV-Strahlung ab und der Vitamin D-Spiegel im Blut sinkt. Die Zufuhr des fettlöslichen Vitamins allein über die Ernährung ist meist unzureichend (10 bis 20 Prozent des Bedarfs).

Wenn man zusätzlich Präparate einnimmt, muss gleichzeitig genügend Magnesium im Körper vorhanden sein, sonst kann es zu einer Überreaktion des Immunsystems kommen. Natürliche Magnesiumquellen sind z. B. Bananen, Brokkoli oder Cashewkerne.

Wichtige andere Vitalstoffe:

Selen: Es schützt die Körperzellen vor Angriffen von sogenannten freien Radikalen. Man kann es über Nahrungsmittel wie Fleisch, Fisch, Wurst, Eier und Meeresfrüchte aufnehmen. Ebenfalls über pflanzliche Lebensmittel wie Paranüsse (nur in Maßen verzehren), Spargel, Pilze, Kohlgemüse und Hülsenfrüchte.

Kupfer: Das Spurenelement ist relevant für wesentliche Stoffwechselfunktionen und für die Lebensdauer der Körperzellen. Kupfer stärkt zudem das Immunsystem. Aufnehmen kann man Kupfer über den Verzehr von Fisch, Nüssen, Vollkornprodukten, Hülsenfrüchten, Kakao sowie Innereien wie Leber.

Eisen: Das Spurenelement Eisen übernimmt viele Aufgaben im Körper, unter anderem den Sauerstofftransport von der Lunge zu den Geweben, die Speicherung von Sauerstoff in den Muskeln und die Übertragung von Elektronen im Energiestoffwechsel. Zudem ist es wichtig für die normale Funktion des Immunsystems. In der Nahrung kann man es zum Beispiel über dunkles Fleisch, Innereien wie Leber sowie Hülsenfrüchte aufnehmen.

Genügend Schlaf

Wichtig ist es auch, genug zu schlafen, so dass man am Morgen ausgeruht aufwacht. Denn Schlafmangel sorgt für eine höhere Infektanfälligkeit. – Zuviel Schlaf jedoch ebenso. Im Schnitt gelten 7 Stunden Schlaf als gesund.

In der Nacht wird die Immunabwehr durch das Schlafhormon Melatonin gestärkt. Dieses Hormon wird bei Dunkelheit verstärkt in der Zirbeldrüse produziert, bei Helligkeit wird die Produktion gedrosselt. Melatonin gilt als starkes Antioxidans, welches Endzündungen hemmt, die Vernichtung von Erregern fördert und überschießende Immunreaktionen – wie sie oft bei Covid-19-Patienten auftreten können – verhindert.

Ernährungstechnisch sollte man am Abend lieber auf Kohlenhydrate verzichten. Proteine, Gemüse und Fette wie Leinöl oder Butter verbessern den Schlaf. Kohlenhydrate hingegen blockieren die nächtliche Fettverbrennung, was die Reparaturen in den Mitochondrien (die Energiekraftwerke der Zellen) und die nächtliche Aufrüstung der Killerzellen verhindern kann.

Entspannung für eine gute Abwehr:

Akuter oder lang anhaltender Stress verändern die Arbeit des Immunsystems. Akuter Stress stärkt zwar zunächst die unspezifische Abwehr, dafür wird aber die spezifische Abwehr vorübergehend geschwächt. Dauerstress wirkt sich auf beide Abwehrformen negativ aus.

Auch übermäßige Dauerangst – z.B. vor der Übertragung von Krankheiten – bedeutet für den Körper Megastress. Daher sollte man sich öfter in Gelassenheit üben und auch Entspannungsmethoden praktizieren, die für mehr Ausgeglichenheit sorgen. Regelmäßige Übungseinheiten mit Yoga, Qigong, Progressiver Muskelrelaxation nach Jacobson (PMR) oder Autogenes Training sorgen nachweislich für mehr Wohlempfinden und unterstützen die Arbeit des Immunsystems.

Erfahren Sie hier mehr zum Thema „Corona – Schutz für Senioren und chronisch Kranke“.

Therapien bei Prostatakrebs

Prostatakrebs (Prostatakarzinom) ist die häufigste Krebsart bei Männern. Das Risiko einer Erkrankung nimmt mit dem Alter zu. Prostatakrebs gehört jedoch zu den Krebsarten mit den größten Heilungschancen, denn der Tumor wächst meist sehr langsam und lässt sich oft gut behandeln. Über 90 Prozent der Männer, bei denen Prostatakrebs diagnostiziert wird, leben fünf Jahre nach der Diagnose noch.

Wovon hängt die Prostata-Therapie ab?

Welche Behandlung bei einem Prostatakarzinom angewendet wird, hängt deshalb von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel von der Aggressivität des Tumors. Mit einer Gewebeprobe und anderen Untersuchungen lässt sich beurteilen, ob der Prostatakrebs aggressiv ist (Hoch-Risiko-Krebs) oder ob er langsam wächst (Niedrig-Risiko-Krebs). Wichtig für die Therapiewahl ist auch die Ausbreitung des Tumors im Körper, also ob er bereits andere Organe befallen und Metastasen gebildet hat. Letztlich sind auch individuelle Aspekte relevant für die Behandlung von Prostatakrebs, wie das Alter des Mannes, sein allgemeiner Gesundheitszustand und seine persönliche Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Therapie.

Wenn der Prostatakrebs klein ist, auf die Prostata beschränkt (also nicht in umliegende Organe eingewachsen ist oder Metastasen gebildet hat) und kein aggressives Wachstum zeigt, spricht man von einem Niedrig-Risiko-Prostatakrebs. In diesem Fall muss nicht zwingend eine medizinische Behandlung erfolgen. Der Mann kann sich auch für eine aktive Überwachung (active surveillance) oder ein abwartendes Beobachten (watchful waiting) mit evtl. nachfolgender Behandlung entscheiden.

Häufig angewendete Prostata-Therapien bei Männern

Die Therapie von Männern mit einem Hoch-Risiko-Prostatakrebs besteht meistens aus einer Operation oder Bestrahlung. Bei der Operation werden die Prostata und ggf. weiteres betroffenes Gewebe entfernt. Die Bestrahlung kann von außen (externe Strahlentherapie) oder von innen (interne Strahlentherapie, Brachytherapie) erfolgen. Die häufigsten Nebenwirkungen von Operation und Bestrahlung der Prostata sind eine Harninkontinenz und Erektionsstörungen.

Eine relativ neue Methode zur Behandlung von Prostatakrebs ist die sogenannte MRT-gesteuerte TULSA-PRO. Dabei wird der bösartige Tumor in der Prostata MRT-gesteuert gezielt durch Erhitzung zerstört. Die Erhitzung erfolgt berührungslos mittels Ultraschall, wobei die Ultraschall-Sonde durch die Harnröhre zur Prostata eingeführt wird, um möglichst wenig Gewebe zu schädigen und den Tumor gezielt anzusteuern. Vorteil der TULSA-Methode soll sein, die Kontinenz und Potenz möglichst zu erhalten.

Hormonbehandlung und Chemotherapie

Bei weiter fortgeschrittenem Prostatakrebs kommen auch eine Hormonbehandlung und eine Chemotherapie in Betracht. Dabei werden verschiedene Medikamente verabreicht, die die Krebszellen abtöten sollen. Seit kurzer Zeit ist der neue Wirkstoff Apalutamid zur Behandlung von Männern mit nicht metastasiertem Prostatakrebs im Einsatz – vor allem bei Patienten, bei denen die gängige Hormonbehandlung nicht mehr wirkt. Apalutamid soll das Wachstum des Prostatakarzinoms hemmen und die Krebszellen absterben lassen.

Weitere Informationen zum Thema Prostata finden Sie in unserer Ratgeberbroschüre „Neue Therapiemethoden bei Prostatakrebs“.

Außerdem interessant:

Pflege in Corona-Zeit

Pflege in der Coronazeit

 

Aktuelle Gesetzesänderungen zur Pflege in Corona-Zeiten

Durch die Corona Krise hat sich die Situation auch in der häuslichen Pflege zum Teil dramatisch verschärft. Mit dem „Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (am 23. Mai in Kraft getreten) hat der Bundestag auf die kritische Lage reagiert. Mit diesem Gesetz werden die Hilfen für pflegende Angehörige angepasst und damit verschiedene Erleichterungen und Vereinfachungen eingeführt.

Änderungen bei der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung in der Zeit der Corona-Krise

Tritt ein akuter Pflegefall auf, haben Beschäftigte normalerweise das Recht auf eine Auszeit von ein bis zehn Arbeitstagen, um die Pflege zu Hause zu organisieren (kurzzeitige Arbeitsverhinderung). Arbeitgeber sind innerhalb dieses Zeitraums verpflichtet, betroffene Mitarbeiter von der Arbeit freizustellen. Während der Corona-Pandemie wird bis zum 30. September 2020 dieser Anspruch auf bis zu 20 Arbeitstage verlängert. Hierfür benötigen Sie eine Bestätigung z. B. der Pflegeeinrichtung, die vorübergehend geschlossen wurde, des Pflegepersonals, welches coronabedingt ausgefallen ist oder auch eine Bestätigung des behandelnden Arztes.

Wichtig:

  • Sie können den Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld mehrmals geltend machen. Allerdings werden die Arbeitstage, die Sie bereits genutzt haben, von den 20 Tagen abgezogen.
  • Es ist auch möglich, sich die Arbeitsverhinderung z. B. unter Geschwistern aufzuteilen.
  • Beschäftigte müssen vorher NICHT die noch vorhandenen Urlaubsansprüche nutzen.
  • Alle Arbeitnehmer haben darauf ein Recht auf Pflegeunterstützungsgeld unabhängig von der Größe des Unternehmens. Eine bestimmte Ankündigungsfrist gibt es nicht, jedoch müssen Sie Ihrem Arbeitgeber den Verhinderungsgrund und die voraussichtliche Dauer mitteilen.

Eine Lohnfortzahlung während der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung gibt es nur, wenn diese ausdrücklich im Arbeitsvertrag oder als Ergänzung dazu vereinbart wurde.

Bekommen Sie keine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, zahlen die Pflegekassen für die kurzzeitige Arbeitsverhinderung ein Pflegeunterstützungsgeld, welches 90 Prozent des ausgefallenen Netto-Entgelts beinhaltet. Sie müssen es bei der Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen unverzüglich beantragen.

 

Änderungen für die Familien- und Pflegezeit bis zum 30. September

Arbeitnehmer können bis zu 6 Monate vollständig (Pflegezeit) bzw. bis zu 2 Jahre teilweise (Familienpflegezeit)aus dem Job aussteigen, um einen pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause zu pflegen. Dies gilt generell für Betriebe mit mehr als 25 Mitarbeitern.

Wer die Familienpflegezeit noch nicht oder noch nicht vollständig genommen hat, kann sie aufgrund der Erleichterungen durch die Corona-Pandemie bis zum 30. September nun flexibler in Anspruch nehmen.

So kann z. B. die Mindestarbeitszeit von 15 Stunden in der Woche der Familienpflegezeit für einen Monat unterschritten werden.

Haben Sie die Pflegezeit oder Familienpflegezeit bislang noch nicht vollständig ausgeschöpft, dann können Sie, mit Zustimmung Ihres Arbeitgebers, kurzfristig Restzeiten dieser Freistellungen in Anspruch nehmen. Die Gesamtdauer von 24 Monaten darf jedoch nicht überschritten werden und die genommene Zeit muss am 30. September 2020 beendet sein. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der Pflegekasse nach Ihrer Restzeit.

Normalerweise können Beschäftigte für denselben pflegebedürftigen Angehörigen nur einmal eine Pflegeauszeit (Familien- und/oder Pflegezeit) in Anspruch nehmen. Durch die gesetzlichen Änderungen ist es jetzt vorübergehend möglich, beruflich erneut für die Pflege des Angehörigen kürzer zu treten. Der Arbeitgeber muss hierbei zustimmen.

Vorübergehend ist die Bestimmung, dass die Familienpflegezeit unmittelbar an die Pflegezeit anknüpfen muss, aufgehoben. Voraussetzungen sind, dass die Gesamtzeit von 24 Monaten nicht überschritten wird und die Freistellung mit Ablauf des 30. September 2020 endet. Der Arbeitgeber muss hier zustimmen.

Für eine Familienpflegezeit, die spätestens am 1. September 2020 beginnt, ist die Ankündigungsfrist beim Arbeitgeber auf 10 Tage vor Beginn der Familienpflegezeit verkürzt. Sie muss beim Arbeitgeber in Textform (Brief, Fax, Email, SMS oder WhatsApp) angekündigt werden, eine echte Unterschrift ist nicht zwingend notwendig. Auch die weiteren Ankündigungen und Vereinbarungen, zum Beispiel über die Mindestarbeitszeit, können in solcher Textform erfolgen.

Um den geringeren Lohn auszugleichen, kann ein Darlehen beantragt werden. Hierbei werden bis zum 30. September 2020 pandemiebedingte Einkommensausfälle (z. B. durch Kurzarbeit usw.) bei der Ermittlung der Darlehenshöhe auf Antrag nicht berücksichtigt.

Planen Sie rechtzeitig und achten Sie auf die Fristen!

Änderungen bei der Kurzzeitpflege

 Kann Ihr Angehöriger nicht zu Hause gepflegt werden, so haben Sie die Möglichkeit, ihn in der stationären Kurzzeitpflege unterzubringen. Normalerweise zahlt die Pflegekasse dann bis zu 1612 Euro und übernimmt die Kosten für acht Wochen im Jahr.

Um Engpässe zu überbrücken, finden Sie derzeit Kurzzeitpflegeplätze auch in Einrichtungen der Rehabilitation und in Krankenhäusern.

Wenn die Kurzzeitpflege für maximal 8 Wochen im Jahr in Einrichtungen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation erbracht wird, übernimmt die Pflegekasse bis zum 30. September 2020 einen höheren Betrag – und zwar von bis zu 2418 Euro (statt 1612 Euro).

 Änderungen bei den Ersatzleistungen

 Für stundenweise Betreuung durch einen Pflege- oder Betreuungsdienst und weitere Entlastung im Alltag könnten Sie den Pflege-Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. Der Entlastungsbetrag kann genutzt werden für:

  • Tages- und Nachtpflege, auch für die Kosten für Unterkunft, Mahlzeiten und Investitionen
  • Kurzzeitpflege
  • Leistungen von ambulanten Pflegediensten:
    Personen mit Pflegegrad 1 können sämtliche notwendigen Leistungen eines Pflegedienstes mitfinanzieren.
    In den Pflegegraden 2 bis 5 sind körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie das Waschen und Anziehen, ausgenommen. Diese dürfen ausschließlich mit den Pflegesachleistungen finanziert werden. Der Entlastungsbetrag steht lediglich für zusätzliche Unterstützung zur Verfügung, wie etwa Hilfe im Haushalt und Alltagsgestaltung.
  • Angebote zur Unterstützung im Alltag bei Anbietern, die nach Landesrecht zugelassen sind, z.B. haushaltsnahe Dienstleistungen, Gruppenangebote, Alltags- und Pflegebegleiter.

Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 dürfen bis zum 30. September den Entlastungsbetrag auch für die Inanspruchnahme anderer Hilfen im Wege der Kostenerstattung einsetzen, wenn dies zur Überwindung von infolge der Corona-Krise verursachten Versorgungsengpässen erforderlich ist.

„Andere Hilfen“ können sowohl professionelle Angebote als auch  nachbarschaftliche Hilfe sein.

An den Nachweis gegenüber der Pflegekasse zur Erstattung der Kosten sollen die Pflegekassen im Interesse einer zügigen und unbürokratischen Abwicklung keine überhöhten Anforderungen stellen.

Diese Erweiterung gilt nur für Pflegebedürftige im Pflegegrad 1. Pflegebedürftige in den Pflegegraden 2 bis 5 sind weiterhin an die oben genannten Einschränkungen gebunden.

Außerdem können Sie Leistungen aus dem Jahr 2019, die Sie noch nicht ausgegeben haben, in diesem Jahr bis Ende September (statt Juni) 2020 in Anspruch nehmen. Diese gilt für Pflegebedürftige aller Pflegegrade.

Pflegehilfsmittel

 Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel gibt es normalerweise 40 Euro im Monat. Die Kostenerstattung dieser Hilfsmittel ist zum 1. April 2020 auf 60 Euro erhöht worden. Auch diese Änderung gilt bis zum 30. September 2020. Für Sie ist hier das Kaufdatum oder der Tag, an dem die Pflegehilfsmittel geliefert wurden, entscheidend.

Wichtig:

Nutzen Sie das Angebot der Pflegeberatung, um sich für Ihre individuelle Lage Hilfe zu holen. Die Angebote sind telefonisch und digital erreichbar. Ansprechpartner sind Pflegekassen, die Pflegestützpunkte der Bundesländer sowie die Angebote der Kommunen und Wohlfahrtsverbände. Eine bundesweite Datenbank mit Adressen finden Sie bei der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege.

Beachten Sie bitte auch unsere Ratgeberbroschüren zum Thema Gesundheit und Pflege.