Großer Ratgeber für Reha und Kur
Broschüre 62
Neue Regel für den Kur-Urlaub / Auch Rentner haben Anspruch
Arbeitnehmer werden heutzutage immer älter. Die Gefahr, dass eine Erwerbsunfähigkeit infolge einer Krankheit droht, wird somit auch deutlich größer. Damit Erwerbstätige gar nicht erst in eine solche Erwerbsunfähigkeit fallen, hat jeder Bürger laut § 4 Sozialgesetzbuch I ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie zur wirtschaftlichen Sicherung bei Krankheit und Minderung der Erwerbsfähigkeit, sofern man in der Sozialversicherung versichert ist. Viele Erwerbstätige nutzen diese Maßnahmen nicht, weil sie die Meinung vertreten, dies sei ausschließlich etwas für Kranke. Dabei gibt es nicht nur Reha-Maßnahmen für Erwerbstätige sondern auch für Rentner – auch mehrmalige Reha-Maßnahmen pro Jahr sind möglich.
Weitere Inhaltsübersicht:
- Wer ist anspruchberechtigt für Reha-Maßnahmen
- Rentner haben Anspruch auf medizinische Rehalbilitation
- An welche Kostenträger muss man sich wenden
- Welche verschiedenen Reha-Maßnahmen gibt es
- Rechtlich Wichtiges bei Reha-Maßnahmen
- Wann wird eine Reha-Maßnahme vor Ablauf der 4-Jahres-Frist gewährt
- Tipps zur erfolgreichen Antragstellung
- Die richtige Reha-Klinik finden
- Wechsel der Reha-Klinik während der Maßnahme
- Die Reha-Klinik selbst auswählen
- Zuzahlung und Befreiung bei Reha-Maßnahmen
… ENDE DER TEXTVORSCHAU